Der Prozess hat am Dienstag im Stuttgarter Landgericht begonnen. Foto: dpa

Eine wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagte 21-Jährige hat im Gericht die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Sie hatte einen Unfall verursacht, bei dem ein Radfahrer starb.

Stuttgart - Es war ein früher Sonntagmorgen im August, als eine 19-Jährige mit ihrem Auto auf der B 295 zwei Radfahrer angefahren hat. Einer der beiden starb, der andere wurde schwer verletzt. Die Fahrerin flüchtete, stellte sich aber später der Polizei. Von heute an muss sich die junge Frau vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Anklage lautet nicht nur auf fahrlässige Tötung, sondern auch auf versuchten Mord durch Unterlassen. Die Ankündigung des Richters zum Prozessauftakt gibt zudem weitere Einblicke. So soll die 19-Jährige während des Fahrens zwei Nachrichten über den Dienst WhatsApp auf ihrem Handy verschickt haben. Dies sei laut Anklage der Grund, warum sie die Radfahrer zu spät bemerkt habe und ungebremst auf die beiden aufgefahren sei.

Durch den Zusammenstoß habe ein 47-Jähriger ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und sei beim Transport mit dem Rettungshubschrauber verstorben. Auch eine frühere Hilfeleistung hätte ihn nicht retten können, bestätigten die Ärzte. Der zweite Radfahrer, ein 36 Jahre alter Mann, habe zwar durch glückliche Umstände überlebt, aber unter anderem eine Fraktur eines Lendenwirbels erlitten. Eine Lähmung sei nur durch mehrere Operationen abgewendet worden. Andere Autofahrer hatten die beiden bewusstlosen Männer zum Glück im Gras gesehen und Hilfe geholt.

Der Anklagepunkt des versuchten Mordes durch Unterlassen bezieht sich auf das Verhalten der 19-Jährigen nach dem Unfall. Die Staatsanwaltschaft führt an, dass sie – obwohl sie den Unfall bemerkt habe und ihr die Verpflichtung, Hilfe zu leisten und einen Notruf abzusetzen, bewusst gewesen sei – den Unfallort mit dem stark beschädigten Auto verlassen habe. Dabei habe sie es für möglich gehalten, dass durch ihre Flucht vom Unfallort zwei Menschen zu Tode kommen könnten. Dies habe sie aber in Kauf genommen, um sich der Verantwortung zu entziehen. Für den Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts sind insgesamt vier Prozesstage angesetzt.