Mord lautet die Anklage – beim Auftakt des Ludwigsburger Raser-Prozesses in Stuttgart wird deutlich: Die Erinnerung an den Tod der beiden Frauen löst starke Gefühle aus.
Es ist noch dunkel an diesem Freitagmorgen gegen 8 Uhr, aber vor dem Landgericht in Stuttgart wartet bereits eine Traube von Angehörigen und Freunden der getöteten Merve (23) und Selin (22) auf den Einlass. Den von Tränen gezeichneten Gesichtern ist anzusehen, wie stark der Verlust der beiden jungen Frauen durch die Raserei vom 20. März wiegt.
Zwei Stunden später beginnt der Mordprozess – mit etwa 60 Minuten Verspätung: Hoch sind die Sicherheitsvorkehrungen, nachdem im Frühjahr mehr als 1000 Menschen an der Trauerfeier der jäh aus dem Leben gerissenen Freundinnen teilgenommen hatten.
Der Gerichtssaal mit seinen 60 Plätzen wirkt am Morgen des Verhandlungsbeginns mehr als gefüllt. Und dann nehmen die drei Angeklagten Platz. Kameras werden unaufhörlich auf sie gerichtet, Mikrofone ragen in die Luft, Journalisten machen sich Notizen. Jeder wartet auf den Auftakt dieses Prozesses um den entsetzlichen Vorfall, der aufgrund der Mordanklage ein bundesweites Echo auslöste.
Für die Angehörigen ist es ein Moment, der an die Nieren geht: Sie stehen im Gerichtssaal zum ersten Mal den Männern gegenüber, die schuld sein sollen. Es schüttelt die Trauernden, sie ringen um Fassung. Als der Staatsanwalt vorliest, wie ihre geliebten Töchter und Schwestern ums Leben kamen am 20. März dieses Jahres, halten sie sich an den Händen und hören – zumindest äußerlich – ruhig zu.
Staatsanwalt geht von Kräftemessen der Angeklagten aus
Was der Staatsanwalt vorträgt, ist ein Minutenprotokoll des illegalen Autorennens dreier Männer – und zugleich ein Protokoll der letzten Augenblicke im Leben von Merve und Selin. Mehrfach haben die drei Männer auf der Anklagebank an jenem Abend Gas gegeben – ein Kräftemessen ihrer hochmotorisierten Fahrzeuge. Durch die Innenstadt sind sie gerast, durch die Bahnhofsunterführung – und zuletzt auf der Schwieberdinger Straße, wo es zum tödlichen Zusammenstoß kam.
Die Worte des Staatsanwalts zeigen: Offenbar standen die drei Männer mit ihren schwarzen Limousinen im Wettbewerb. Der wegen Mordes angeklagte 32-jährige G., sein zwei Jahre älterer Bruder I. und der 25-jährige Cousin K., der im Laufe der illegalen Rennen auf dem Beifahrersitz von I. die tödliche Raserei gefilmt haben soll.
Die Tour des Trios begann laut Staatsanwalt gegen 19 Uhr – zu einer Zeit, in der noch relativ viel Verkehr in der Kreisstadt war. Auf der Schwieberdinger Straße, in nächster Nähe zu Burger King und Kaufland, ist mit viel Querungsverkehr zu rechnen – an der Aral-Tankstelle ereignete sich letztlich der tödliche Zusammenprall gegen 20 Uhr. Laut Anklageschrift an einer unübersichtlichen Stelle, an der Bäume die Sicht verdeckten. G. näherte sich mit 150 Kilometern pro Stunde, dicht gefolgt von seinem Bruder auf der Nebenspur.
Liegen Heimtücke und Gemeingefährlichkeit vor?
Das Wissen der Raser um möglichen Querverkehr zu dieser Uhrzeit wertet die Staatsanwaltschaft als Gemeingefährlichkeit – und damit als eines von drei Mordkriterien, erklärte der Erste Staatsanwalt Patrick Fähnle nach der Verhandlung den Medien. Fähnle sieht aber auch die Heimtücke als zweites Kriterium als gegeben an: Denn die Frauen nahmen arglos am Straßenverkehr teil, was wiederum als Wehrlosigkeit des Opfers ausgelegt werden könne. Als drittes Mordkriterium gelten niedere Beweggründe, zu denen das Protzen mit PS-starken Autos unter Lebensgefahr für andere gezählt werden könnte.
In sich hineinblicken ließen die drei Angeklagten am ersten Prozesstag nicht. G. als Fahrer des Unfallwagens, der den Ford Focus von Merve und Selin gegen einen Baum katapultiert haben soll, wollte sich nicht äußern. Sein Bruder I., der seinen Wagen nach dem Crash abgestellt und sich am Unfallort unter die Schaulustigen gemischt haben soll, habe sich vorbereitet, so sein Anwalt, „aber er schafft es heute nicht“. Ebenso wenig wie K. – möglicherweise äußern sie sich aber später oder legen ein Geständnis ab, was strafmildernd wirken könnte.
Besondere Schwere der Schuld könnte drohen
Sollte G. wegen Mordes verurteilt werden, könnte ihm ein Geständnis vor einer „besonderen Schwere der Schuld“ bewahren, erklärte am Rande der Anwalt Fatih Zingal, der die Interessen der Familie von Selin vertritt, die als Nebenklägerin ebenso auftritt wie die Familie von Merve. Mord wird laut Presserichter Timur Lutfullin zwingend mit einer lebenslänglichen Haftstrafe bestraft – nach 15 Jahren erfolgt eine Haftprüfung, die ohne eine besondere Schuldschwere für einen Verurteilten wahrscheinlich günstiger ausfalle, gibt Fatih Zingal im Gespräch zu bedenken.
Ob es sich bei Raser-Unfällen um Mord handelt, wie es die Staatsanwaltschaft auch im vorliegenden Fall in der Anklage formuliert, galt bis zum Berliner Kudamm-Fall im Jahr 2017 und dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2022 als juristisch umstritten. Entscheidend ist immer der Einzelfall, der in insgesamt 20 Verhandlungen bis April geprüft werden soll. Die Angehörigen werden an jedem Tag teilnehmen – sie dürfen laut Richter Norbert Winkelmann aber jederzeit den Saal verlassen, sollte sie die Trauer überwältigen.