Das Oberlandesgericht sieht eine Teilschuld des Badeopfers. Die Familie hat das akzeptiert – vorerst. Foto: dpa

Das Oberlandesgericht Stuttgart erkennt eine Teilschuld des Mannes, der bei einem Unfall am Sprungturm im Bad Wimpfener Freibad im Juli 2015 ums Leben kam. Die Richter haben einen Vergleich vorgeschlagen, den die Familie des Getöteten akzeptiert hat – jedenfalls vorerst.

Bad Wimpfen - Im Streit um Schadenersatzzahlungen im Falle eines im Juli 2015 im Freibad in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) gestorbenen Mannes hat das Stuttgarter Oberlandesgericht einen Vergleich vorgeschlagen. Die Richter signalisierten, ihrer Auffassung nach seien nicht nur der private Badbetreiber und der Dienst habende Schwimmmeister für den Unfall am Sprungturm verantwortlich. Auch der Verunglückte, ein 35 Jahre alter Vater zweier Kinder, hätte die Gefahr nach Einschätzung des Zweiten Zivilsenats erkennen müssen. Der Vergleichsvorschlag beziffert den Eigenanteil des Mannes an dem Unfall auf ein Viertel.

Der Mann war im Juli 2015 vom Fünf-Meter-Brett des Sprungturms gesprungen und hatte dies mit dem Ruf „Fünfer springt!“ angekündigt. Beim Auftauchen sprang ihm ein anderer vom Zehn-Meter-Turm auf den Kopf. Die Sprungebenen liegen übereinander und waren nicht abgesperrt. Beide Männer wurden schwer verletzt. Der 35-Jährige starb tags darauf.

Die Heilbronner Richter sahen die Schuld beim Bad

Das Heilbronner Landgericht hatte im Dezember geurteilt, der tragische Tod sei das alleinige Verschulden des Badbetreibers und des Schwimmmeisters und sprach der hinterbliebenen Familie die Erstattung der Beerdigungskosten sowie Unterhaltszahlungen zu. Der Gefahrenherd am Sprungturm sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Das Oberlandesgericht bewertete den Fall nun anders.

Die Prozessbeteiligten haben den Vergleich vorerst akzeptiert. Bis Mitte August haben sie noch Zeit, es sich anders zu überlegen. Dann käme es erneut zu einer Verhandlung. Bleibt es bei dem Vergleich, muss das Heilbronner Landgericht entscheiden, wie viel Schadenersatz den Hinterbliebenen zusteht. Unabhängig vom Zivilverfahren beginnt am 23. Oktober ein Strafprozess gegen den Badbetreiber und den Bademeisters am Heilbronner Amtsgericht. Ein Strafverfahren gegen den anderen Springer war eingestellt worden.