Der 85-jährige Angeklagte Sime J. hat die tödliche Irrfahrt in der Fußgängerzone von Bad Säckingen bereits vor Gericht gestanden. Foto: dpa

Für den 85-jährigen Autofahrer, der in der Fußgängerzone von Bad Säckingen zwei Menschen getötet und 27 verletzt haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe. Am Mittwochmittag soll das Urteil gesprochen werden.

Bad Säckingen - Im Prozess um die Irrfahrt mit zwei Toten und 27 Verletzten in der Fußgängerzone von Bad Säckingen hat die Staatsanwältin zwei Jahre Haft auf Bewährung für den 85 Jahre alten Angeklagten gefordert. Der Rentner habe altersbedingt schlecht reagiert und beim Autofahren Gas und Bremse seines Automatikwagens verwechselt, sagte sie in ihrem Plädoyer vor dem Amtsgericht am Mittwoch. Er habe sich daher der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Vertreterin der Anklage forderte außerdem, dem 85-Jährigen den Führerschein dauerhaft zu entziehen. Der Verteidiger schloss sich dem Strafantrag an.

Das Urteil will das Gericht am Mittag (12.00 Uhr) verkünden. Der Wagen des Rentners war vor rund einem Jahr in eine Menschenmenge gerast. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60 Jahre alter Mann kamen ums Leben.

Das Unglück hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres im Zentrum von Bad Säckingen, direkt an der Grenze zur Schweiz, ereignet. Es hatte bundesweit eine Debatte über die Kompetenz von Senioren im Straßenverkehr ausgelöst. Zum Beginn des Prozesses in der vergangenen Woche hatte der Rentner ein Geständnis abgelegt sowie Opfer und deren Angehörige um Verzeihung gebeten (Az.: 2 LS 24 JS 3442/16).