Der Münchner Pfleger Mario G. wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Er spritzte Beruhigungsmittel in tödlicher Dosis, um seine Ruhe zu haben.
Er erscheint im weißen Kapuzen-Sweatshirt und hört sich an, was ihm der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann vom Münchner Landgericht zu sagen hat: dass er „seine Ruhe, seine Bequemlichkeit über das Lebensrecht anderer gestellt“ hat. Dass er im Krankenhaus rechts der Isar Kranke ruhiggespritzt und dadurch ermordet hat, um seinen Rausch auszuschlafen oder am Handy zu zocken.
Die Patienten, die frisch von Operationen aus der Intensivstation in die sogenannte Wachstation gekommen waren, hatten den als Krankenpfleger beschäftigten Mario G. dabei nur gestört. Der 27-jährige, große, bullige Mann mit dem kindlichem Gesicht erhält die nahezu höchste Strafe, die ein deutsches Gericht verhängen kann: lebenslänglich unter Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld, da G. heimtückisch und aus niederen Beweggründen gemordet hat. Das bedeutet, dass für ihn kaum eine Chance besteht, nach 15 Jahren Gefängnis entlassen zu werden. Einzig eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt das Gericht nicht. Zwei Morde und sechs versuchte Morde hat G. begangen.
Mario G. ging regelmäßig stark alkoholisiert zur Arbeit
Vier Monate lang von Mitte 2020 bis zum November war der Mann aus Nordrhein-Westfalen als Zeitarbeiter am „Rechts der Isar“ beschäftigt, in seinem Geständnis zum Prozessbeginn im Januar hatte er gesagt: „In München war ich vier Monate durchgehend alkoholisiert.“ Er hatte nur zwei Interessen, nämlich Trinken und Fußball, besonders die Geschicke seines Lieblingsvereins Borussia Mönchengladbach lagen ihm am Herzen.
Mario G. ging regelmäßig stark alkoholisiert zur Arbeit, am liebsten machte er Nachtschichten, weil er da meist in Ruhe schlafen konnte. Die Pflege der Kranken ließ er bleiben, er wechselte keine Windeln, wusch sie nicht, kümmerte sich um nichts. Der 80-jährige K. etwa erhielt von G. am 22. August 2020, einen Tag nach einer Operation, starke Beruhigungsmittel, sogenannte Tranquilizer. Sein Zustand verschlechterte sich, er musste beatmet werden und starb sechs Tage darauf auf der Palliativstation.
Knapp dem Tod entkam der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger
Ähnlich erging es dem 89-jährigen B., der Ende Oktober nach verbotener Medikamentengabe ins Koma fiel und am 13. November starb, ohne noch einmal zu erwachen. Knapp dem Tod entkam der bekannte Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger, damals ebenfalls 89. Er hatte nicht nur Beruhigungsmittel, sondern auch aufputschendes Adrenalin erhalten, um die Wirkung der Tranquilizer wieder aufzuheben. Mit Puls 200 kam er auf die Intensivstation, die Ärzte befolgten seine Patientenverfügung nicht und behandelten ihn weiter, da ihnen der Fall merkwürdig erschien. Zwei Jahre darauf starb Enzensberger eines natürlichen Todes. Mario G. erinnerte sich an den Prominenten, den er nicht gekannt hatte. Er sei in der Nacht unruhig und ihm eine „Last“ gewesen, „er hat alles aus dem Bett geworfen“.
„Ich denke, mein Mandant wird das so hinnehmen“
G. hat auch vielerlei Klinikvorschriften gebrochen. So war es ihm nicht erlaubt, ohne ärztliche Anweisung Medikamente zu vergeben. Auch hat er sie eigenmächtig nachbestellt und abgeholt – auch Benzodiazepine für den Eigengebrauch. Kontrolliert wurde der Medikamentenbestand offenbar nicht. Auch störte man sich nicht daran, dass er keine Ausbildung als Kranken-, sondern als Altenpfleger hatte. Von der Staatsanwaltschaft wurde die Klinik überprüft, sagt eine Sprecherin gegenüber unserer Zeitung. Mögliches strafrechtlich relevantes Fehlverhalten sei aber nicht festgestellt worden. Geschädigte indes, also Opfer und deren Angehörige, haben die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen.
In der Verhandlung entschuldigte sich G. immer wieder, er habe einen „großen Fehler“ gemacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. G.s Anwalt Benedikt Stehle will noch über eine Revision entscheiden. Doch sagt er im Gericht: „Ich denke, mein Mandant wird das so hinnehmen.“