Zeichen auf der Straße und Kerzen an einem Baum markieren die Stelle, wo die 78-Jährige vom Rad gestoßen wurde. Foto: dpa/Heiko Becker

Offenbar grundlos hat ein Jugendlicher eine Rentnerin in Bad Mergentheim vom Fahrrad gestoßen. Sie starb kurz darauf. Es war offenbar nicht die erste Tat des Jungen.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich ein mittlerweile 15-jähriger Junge voraussichtlich vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ellwangen verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhob jetzt Anklage gegen den Jugendlichen. Er soll am 23. Januar in Bad Mergentheim eine 78-jährige Frau von ihrem Fahrrad gestoßen haben. Beim Sturz zog sie sich schwere Kopfverletzungen zu und starb einen Tag später im Krankenhaus. Offenbar geschah der Angriff ohne Anlass. Die Ermittlungen hätten bisher kein nachvollziehbares Motiv zutage gefördert. Insbesondere hätten sich der mutmaßliche Täter und das Opfer nicht gekannt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ellwangen.

Eine Vielzahl an Taten

Allerdings war es offenbar nicht die erste Gewalttat des damals noch 14-Jährigen. Wenige Tage zuvor, am 19. Januar, soll der Jugendliche in der Bad Mergentheimer Bahnhofstraße mit einem 41 Jahre alten Rollstuhlfahrer in Streit geraten sein. Schließlich stieß er den Rollstuhlfahrer um, der dabei leicht verletzt wurde.

Insgesamt handele es sich um eine Vielzahl an Taten, die dem Jugendlichen zur Last gelegt würden. So habe er in Bad Mergentheim immer wieder Fahrräder und Motorroller gestohlen. Schon am 18. Februar 2022 soll er in Bad Mergentheim auf einen am Boden liegenden Jugendlichen eingeschlagen und eingetreten haben. Das Opfer erlitt dabei Prellungen und Schmerzen. Die Täter waren damals zu zweit. Der mutmaßliche Komplize war aber noch nicht 14 Jahre alt und ist deshalb nicht strafmündig.

Der Jugendliche sitzt in Haft

Der Angeschuldigte befindet sich seit Ende Januar in U-Haft. Das Landgericht Ellwangen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Da es sich bei dem Angeschuldigten um einen Jugendlichen handelt, der zu den Tatzeitpunkten 14 Jahre alt war, wird der Prozess kraft Gesetzes im Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte der Angeschuldigte als unschuldig, erklärte die Staatsanwaltschaft.