Vor dem Landgericht Gießen muss sich ein mutmaßlicher Mädchenmörder verantworten. Foto: dpa

Ein 42-Jähriger soll vor fast 19 Jahren die kleine Johanna missbraucht und ermordet haben. Vor Gericht will er Rede und Antwort stehen.

Gießen - In einem schwarzen Kleid kommt Johannas Mutter zum Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter. Er sitzt nur wenige Meter von ihr entfernt auf der Anklagebank, ein kleiner Mann mit Brille, Zopf und Bauch. Dann steht Staatsanwalt Thomas Hauburger auf, schaut den 42-Jährigen einen Moment eindringlich an und verliest die Anklage. Damit beginnt am Freitag vor dem Landgericht Gießen der Prozess im Fall Johanna - fast 19 Jahre nach dem Tod des Mädchens.

Es gehe um ein „Verfahren von ungeheuerlicher Tragweite und einer fürchterlichen Tragik“, sagt Verteidiger Thomas Ohm. Der Prozess sei für alle Beteiligten „eine schwerwiegende und menschlich schwerst belastende Konfrontation mit einem fürchterlichen Sachverhalt“, verliest Kollege Uwe Krechel zu Verhandlungsbeginn eine Erklärung.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft geht es um Mord, sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung. Der Angeklagte soll die acht Jahre alte Johanna im September 1999 aus dem Leben gerissen haben: Er zerrte sie demnach von einem Radweg im beschaulichen Ranstadt in der Wetterau in seinen Wagen, betäubte sie mit Chloroform und fuhr sie an einen abgelegenen Ort, um seine pädophilen Neigungen auszuleben. Er soll das Kind ermordet haben, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen und den Missbrauch zu verdecken.

Kopf des Mädchens mit Panzerband verklebt

Johanna erstickte, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Der Angeklagte soll ihr mit Panzerband Augen und Mund zugeklebt und um ihren Kopf 15 Meter Paketklebeband gewickelt haben, 29 Lagen dick.

Der 42-Jährige aus Friedrichsdorf hat den Ermittlern zufolge bislang von einem Unfall gesprochen, will Johanna also nicht mit Absicht getötet haben. Dem Mann einen Vorsatz und damit Mord nachzuweisen, ist einer der Knackpunkte des Prozesses. Man sei aber überzeugt, während der aufwendigen Ermittlungen genügend belastende Beweise gesammelt zu haben, sagt Staatsanwalt Hauburger. Dazu gehörten Gutachten, zahlreiche Zeugenbefragungen und eine Tatrekonstruktion. Die Verteidigung hält dagegen wichtige Punkte aufgrund der schwierigen Spurenlage für nicht nachweisbar.

Jahrelang suchten die Ermittler vergeblich nach Johannas Peiniger, trotz Massentests mit Hunderten Männern, TV-Fahndung, Plakataktionen und Appellen der Eltern. Die spektakuläre Wende brachte ein Missbrauchsfall aus dem Jahr 2016: Der Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde bei verdächtigen Handlungen mit einer Jugendlichen erwischt, bei dem ebenfalls Klebeband eine Rolle spielte.

Angeklagter hortete Kinder- und Jugendpornos

Es stellte sich heraus, dass sein Fingerabdruck zu jener Spur passte, die an Johannas Fundort sichergestellt worden war. Neue Analysemethoden ermöglichten den Treffer. Zudem entdeckte die Polizei verdächtige Klebebänder in der Wohnung des Friedrichsdorfers sowie Kinder- und Jugendpornos. Ins Bild passte, dass er zur Tatzeit einen VW Jetta fuhr. Ein solches Auto hatten Zeugen beobachtet. Im Oktober 2017 wurde der Mann schließlich festgenommen.

Nun sitzt der 42-Jährige im weinroten Hemd auf der Anklagebank. Ein Mann, der wegen Drogendelikten vorbestraft ist. Jemand, der nach den Worten von Verteidiger Krechel „unter einer extremen verbalen und gedanklichen Selbstkontrolle“ lebt. Er spreche „in einer sonderbaren Distanziertheit von seinem eigenen Handeln“.

Der Angeklagte will laut Verteidigung am nächsten Verhandlungstag Anfang Mai aussagen. Der 42-Jährige sei bereit, sich seiner Verantwortung zu stellen, heißt es in der von Rechtsanwalt Krechel verlesenen Erklärung. „Scham und Beschämung angesichts seines unbeschreiblichen Handelns prägen ihn, ebenso wie die Erkenntnis, das Leben anderer, wie auch sein eigenes, mit Füßen getreten zu haben.“

Johannas Familie nimmt als Nebenkläger an dem Prozess teil. Sie vertraue dem Gericht voll und ganz, sagt die Mutter des Mädchens nach dem ersten Verhandlungstag. Die Richter werden ihr Urteil voraussichtlich im August sprechen.