Immer mehr Paare leben zusammen wie in einer Ehe, sind aber nicht verheiratet. Umso wichtig ist es, gemeinsame Ausgaben und die Erbfolge schriftlich festzuhalten, sagen Experten.
Berlin - Heiraten, noch dazu im Wonnemonat Mai? Immer mehr junge und auch ältere Paare winken ab. Seit Jahren schon ist die Zahl der Hochzeiten laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung eindeutig rückläufig. Statt des verbindlichen Eheversprechens liegen freie Lebensformen ohne Trauschein bundesweit klar im Trend.
Bundespräsident Joachim Gauck ist das prominenteste Beispiel dafür. Doch die Freiheit hat ihren Preis. Wilde Ehen sind vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geschützt. Das Paar habe null Rechte, warnt Andreas Brandt, Sprecher der Bundesnotarkammer in Berlin. Wollen beide auf Dauer zusammenbleiben, sollten sie sich rechtlich absichern. „Das ist unromantisch, aber sehr wichtig“, sagt er. Bei Trennung, Krankheit oder im Todesfall wird die Freiheit sonst zum finanziellen Bumerang. Ein Überblick.
Zusammenziehen, zusammen zahlen
Hat ein Paar gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben, sind beide auch zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn sie sich trennen und einer auszieht. Für den Vermieter bleiben beide Gesamtschuldner. Zahlt der Ex nach dem Auszug gar nicht mehr oder weniger, muss der andere für den Rest ebenfalls geradestehen. Achtung: Steht nur ein Partner im Mietvertrag, kann er den anderen jederzeit auf die Straße setzen. Wer nicht im Vertrag steht, hat bei Tod des Partners keinen Anspruch, in der Wohnung zu bleiben.
Hausrat, Haftpflicht und Co.
Ziehen Unverheiratete zusammen, können auch sie Policen zusammenlegen. Der jüngere Vertrag sollte aufgehoben und der Partner ausdrücklich in den Schutz aufgenommen werden, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine Police reicht oft für beide aus, egal ob es sich um eine Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung handelt. Individuelle Policen wie etwa die Unfallversicherung sind nicht übertragbar. Haben beide Partner eine eigene Unfallpolice, sollten sie sich gegenseitig das Bezugsrecht einräumen. Nur so bekommt der hinterbliebene Partner im Todesfall auch die Leistung. Das gilt auch für eine Lebensversicherung.
Nachteile bei der Steuer
Nicht verheiratete Paare stehen steuerlich meist deutlich schlechter da als Eheleute und eingetragene Lebenspartner. Sie haben nicht die Möglichkeit, eine günstigere Steuerklassen zu wählen und eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Unverheiratete müssen ihren Obolus wie Alleinstehende entrichten. Der Nachteil ist am größten, wenn ein Partner deutlich weniger verdient respektive gar nicht berufstätig ist. Als Ausgleich kann der Partner aber Aufwendungen für den Unterhalt des anderen steuerlich geltend machen, bis zu 8130 Euro im Jahr.