Bei Zahnspangen zahlen Krankenkassen nur die günstigsten Varianten. Teurere Materialien und Verfahren bezahlen die Patienten selbst. Foto: Fotolia/© Christoph Hähnel

Ob die gesetzliche Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung aufkommt, hängt davon ab, wie schwer die Fehlstellung des Kiefers oder der Zähne ist. Worauf Eltern noch vor der Behandlung ihrer Kinder achten sollten, verraten Experten.

Zahnarzt

Stellt der Zahnarzt beim Kind eine Fehlstellung fest, so raten die Experten der Stiftung Warentest, sich eine Zweitmeinung einzuholen. „Das ist besonders wichtig, wenn der Kieferorthopäde sehr teure private Extraleistungen anbietet oder wenn gesunde Zähne gezogen werden sollen“, heißt es in der Zeitschrift „Finanztest“ (1/2015). Der Kieferorthopäde erstellt als erstes einen Behandlungsplan für die Krankenkasse. Fallen Zusatzkosten an, schließen die Eltern mit de Kieferorthopäden eine Mehrkostenvereinbarung ab.

Krankenkasse

Zahnärzte beurteilen Fehlstellungen des Kiefers n mithilfe von sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Dabei gibt es fünf Schweregrade: Grad eins ist eine leichte, Grad fünf ist eine sehr schwere Fehlstellung. Kindern und Jugendlichen bezahlt die Kasse die Behandlung bei Schweregrad drei bis fünf. Bei leichten Fehlstellungen müssen die Eltern entscheiden, ob sie abwarten bis sich die Zähen weiter verschieben oder ob sie die Behandlung selbst zahlen. Zudem warnt „Finanztest“: Die Kasse zahlt nur die günstigsten Variante. Teurere Materialien und Verfahren bezahlen die Patienten selbst.

Checkliste

Die Experten der Stiftung Warentest raten Eltern, noch vor der Behandlung folgende Checkliste mit dem Kieferorthopäden durchzugehen: Wie lautet die Diagnose genau? Was soll gemacht werden? ist das medizinisch notwendig? Was passiert bei Nichtbehandlung? Was kann bei der Behandlung schiefgehen? Welche unterschiedlichen Verfahren und Materialien gibt es? Was kosten diese jeweils und was zahlt davon die Krankenkasse? Vorsicht: Brechen Versicherte die Behandlung ab, zahlt die Kasse den Eigenanteil nicht zurück.

Versicherung

Eine private Zusatzversicherung bei kieferorthopädischen Leistungen hält die Stiftung Warentest nur für sinnvoll bei Kindern unter fünf Jahren. Für ältere Kinder und Erwachsene lohnen sich die Policen nicht, das sie Versicherer keine Korrektur von Fehlstellungen bezahlen, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren. Die günstigsten Angebote mit hohen Leistungen für Kieferorthopädie sind nach Testurteil von „Finanztest“ (1/2015) der Kinderzahnschutzbrief Premium (DFV) und 572+574 Münchner Verein. Sie kosten für ein vierjähriges Kind zwölf Euro oder weniger im Monat. Eine Übersicht gibt es auch im Netz: www.test.de/kfo-zusatz

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