Skifahren macht Spaß – vor allem, wenn man sich und andere nicht verletzt. Foto: dpa

Jedes Jahr verunglücken mehr als 40 000 Deutsche beim Wintersport. Mit dem richtigen Versicherungsschutz lassen sich die finanziellen Folgen von Skiunfällen abfedern.

Stuttgart - Der Berg ruft: In den Alpen ist die Wintersportsaison in vollem Gang, und auch in vielen Mittelgebirgen sind die Schneebedingungen gut. Einem Skiwochenende steht also nichts mehr im Wege. Doch wer den Berg sicher herunterkommen will, sollte sich gut vorbereiten. Neben regelmäßigem Ausdauersport und guter Ausrüstung ist auch der passende Versicherungsschutz unerlässlich. Denn nicht nur Pistengaudi und Après-Ski gehören zum Wintersportvergnügen dazu, sondern leider auch jedes Jahr wieder schwere Unfälle.

Nach Zahlen der Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) verletzen sich in jeder Wintersport-Saison mehr als 40 000 Deutsche. Zwar sind die meisten Blessuren, die man sich im Skiurlaub zuzieht, eher harmloser Natur: Blaue Flecken und verstauchte Knöchel dominieren die Statistik. Doch im Schnitt rund 7000 Skiunfälle ziehen einen Krankenhausaufenthalt nach sich.

Auch die Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sprechen eine klare Sprache: Obwohl der Sport wetterbedingt nur wenige Wochen im Jahr stattfinden kann, passiert jeder fünfte versicherte Sportunfall beim Ski- oder Snowboardfahren.

Jede fünfte Verletzung kommt durch Kollisionen zustande

Längst nicht nur Anfänger überschätzen ihre Fähigkeiten und fahren oftmals viel zu schnell. Stößt man dann mit anderen Skifahrern zusammen, kann das lebensbedrohliche Verletzungen nach sich ziehen. Der ASU-Statistik zufolge geht fast jede fünfte Verletzung beim Skifahren auf eine Kollision mit anderen Wintersportlern zurück.

Falls bei der Abfahrt Dritte zu Schaden kommen und entsprechende Ansprüche stellen, kann eine private Haftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung sein. „Gerade Personenschäden können schnell in die Tausende gehen“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Zudem kümmert sich die Versicherung auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls vor Gericht. „Manche Policen kommen über eine Forderungsausfalldeckung auch für eigene Schäden auf, wenn der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung hat und von ihm mangels Einkommen und Vermögen auch sonst nichts zu holen ist“, sagt Stefan Taschner von den Universa-Versicherungen.

Außerdem sollten Wintersportler nicht ohne private Unfallversicherung auf die Piste gehen. Diese bietet rund um die Uhr weltweiten Schutz und sichert dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab. „Für Skifahrer eignen sich besonders Policen, die auch für etwaige Rettungs- und Bergungskosten aufkommen“, erklärt GDV-Expertin Kathrin Jarosch. „Zusätzlich vereinbarte Assistance- und Reha-Leistungen helfen dem Verletzten dabei, nach einem Unfall den Alltag zu bewältigen und schnell wieder auf die Beine zu kommen.“

Krankenkassen knausern bei den Bergungskosten

Richtig teuer kann die Bergung eines Verletzten dann werden, wenn dazu ein Helikopter benötigt wird. Ob die Krankenkasse für die oft sehr hohen Kosten aufkommt, hängt von einem juristischen Detail ab: ob der Transport als Bergung oder Rettung gilt. Die Kosten für eine Rettung übernehmen normalerweise die Krankenkassen. Denn bei einer Rettung ist der Verunglückte so schwer verletzt, dass ein Transport über die Piste oder auf der Straße eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bedeuten könnte und daher der Helikopter notwendig ist.

Anders verhält es sich bei einer Bergung: In diesem Fall ist der Transport mit einem Hubschrauber notwendig, weil der Verunglückte beispielsweise abseits der Piste liegt und es keine andere Transportmöglichkeit gibt. Hier beteiligen sich die Krankenkassen nur anteilig an den Kosten. Ohne privaten Schutz muss der Verunglückte die Restbeträge selbst zahlen. Eine private Unfallversicherung hilft in solchen Fällen und übernimmt die Kosten im vereinbarten Umfang.

Für Wintersportvergnügen im Ausland ist zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. „Sie übernimmt entstandene Behandlungs- und Klinikkosten sowie im Ernstfall einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Inland“, erklärt Universa-Experte Stefan Taschner.

Zwar besteht innerhalb der Europäischen Union auch Schutz über die gesetzliche Krankenkasse. Doch der reicht oft nicht aus, weil er nur die Behandlungskosten in der üblichen Höhe des Urlaubslandes beinhaltet – und das kann weniger sein als in Deutschland. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die Differenz.

Versicherungspakete sind oft nicht sinnvoll

Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie meist auch eine Auslandsreisekrankenversicherung sind häufig Teil sogenannter Wintersportversicherungen, die über Reiseveranstalter angeboten werden. Diese Versicherungspakete umfassen je nach Anbieter zusätzlich noch eine Rechtsschutz-, Sportgeräte- sowie Reiserücktrittsversicherung. Verbraucherschützer raten jedoch von derartigen Paketlösungen ab. Denn viele Verbraucher verfügen ohnehin schon über eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung und würden sich mit Abschluss einer Wintersportpolice doppelt versichern. Außerdem sind manche Bestandteile des Pakets nur im Einzelfall sinnvoll.

Zusatzpolicen wie etwa eine Sportgeräte-Versicherung lohnen sich immer nur dann, wenn aktive Wintersportler ihre eigene, hochwertige Ausrüstung mit auf Reisen nehmen. Wird etwa das Snowboard gestohlen oder beim Transport beschädigt, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Geht das Snowboard hingegen bei der Abfahrt kaputt, springt die Versicherung meist nur ein, wenn das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist, sagt BdV-Expertin Boss. „Außerdem gilt nur eine Zeitwerterstattung.“ So empfiehlt sich wegen der vergleichsweise hohen Beiträge eine Sportgeräte-Police nur, wenn wirklich hochwertiges Equipment genutzt wird.

Vorsicht bei der Anreise

Reifen In Deutschland sind Winterreifen immer dann Pflicht, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern. Juristen sprechen von der „situativen Winterreifenpflicht“. Wer bei Schnee und Eis auf Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und bei einem Unfall auch seinen Versicherungsschutz. Diese Regelung gilt auch in Österreich, der Schweiz sowie in Tschechien.

Schilder In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Dort zeigen Verkehrsschilder an, falls bei entsprechender Wetterlage für eine bestimmte Strecke Winterreifen erforderlich sind. In Italien gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht, dafür aber viele regionale Ausnahmen: Im Aosta-Tal etwa gilt von Mitte Oktober bis Mitte April eine wetterunabhängige Winterreifenpflicht.

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