Zuschläge von Hotelbetrieben bei der Energie sind inzwischen vielerorts üblich. Foto: Adobe Stock/Gstudio, guukaa

Angesichts explodierender Strom- und Gaspreise führen immer mehr Hotels eine Energiepauschale ein. Gäste können sich dagegen kaum wehren.

Hohe Preise für Strom, Gas und Heizöl sind derzeit auch für die Bettenbranche ein wirklich existenzielles Thema. Zu den ersten Betrieben, die im September eine Energiepauschale von neun Euro pro Gast und Übernachtung eingeführt haben, gehörte das feine Hotel Bareiss in Baiersbronn.

 

Preiseberechnung

So informiert die hauseigene Website unter dem Punkt „Preiseberechnung“: „Bis zum 31. 12. 2022 berechnen wir einen Energiekostenzuschlag in Höhe von neun Euro pro Person und Nacht, ab 18 Jahren. Bei gravierender Erhöhung der Energiekosten behalten wir uns eine Anpassung vor. Änderungen der Zimmerpreise aufgrund von Umbaumaßnahmen sind möglich.“ Das bedeutet: Sollten Strom- und Heizkosten weiter steigen, sind entsprechende Gebührenerhöhungen nicht ausgeschlossen.

Zuschlag

Dem Beispiel des Bareiss sind mittlerweile andere Touristenherbergen gefolgt. Dabei scheint sich die Branche im Moment auf einen Zuschlag von fünf Euro eingependelt zu haben. So berichtet das News-Portal RND beispielsweise vom Schlossgut Gross Schwansee in Mecklenburg-Vorpommern, das seit Oktober fünf Euro Energiepauschale pro Kopf und Aufenthalt erhebt.

Energiezulage

Ebenfalls fünf Euro Energiezulage werden im Hotel Krone-Post im bayerischen Werneck fällig – allerdings pro Nacht. Drei Euro sind es im The Hearts Hotel in Braunlage im Harz – ebenfalls pro Übernachtung. Für Schleswig-Holstein schätzt der Landesvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Axel Strehl, dass inzwischen rund zehn Prozent der Hotels einen Energieobolus erheben.

Legitimität der Extragebühren

Die Frage nach der Legitimität solcher Extragebühren stellt sich nicht, solange die Hotels die Zusatzkosten transparent und vor allem rechtzeitig – also vor der Buchung – ausweisen. „Der Hotelgast darf nicht erst in der Lobby mit einem Energiezuschlag überrascht werden“, zitiert der MDR Mara Mertin von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Extrakosten je nach Reservierungsart

Wer individuell über ein Hotelportal oder bei der Unterkunft direkt reserviert, muss über die Extrakosten je nach Reservierungsart – über die Website, per E-Mail oder am Telefon – genau informiert werden. Hat er sich für das Hotel online entschieden, muss der Energiezuschlag in der Buchungsmaske im Rahmen der Gesamtsumme eingeschlossen sein.

Wurde der Endpreis telefonisch vereinbart, sollte man sich diesen auf jeden Fall schriftlich per E-Mail oder Brief bestätigen lassen. Denn grundsätzlich gilt immer der Gesamttarif, der bei der Buchung genannt wurde. Erscheint der Energiezuschlag erst hinterher beim Bezahlen auf der Rechnung, muss der Kunde die Mehrkosten nicht begleichen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Kommunale Abgaben wie Kurtaxe oder Bettensteuer zählen nicht zum Zimmerpreis und dürfen direkt vor Ort eingezogen werden.

Pauschalurlauber

Anders stellt sich die Lage für Pauschalurlauber dar. Sie sind nicht automatisch vor Preiserhöhungen geschützt. Es lohnt sich daher immer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zu lesen. Denn grundsätzlich können die Reiseunternehmen sich im Vertrag eine Preiserhöhung vorbehalten. Gestiegene Flughafenabgaben, Kerosinzuschläge und eben Energiepauschalen dürfen sie auf diese Weise selbst nach Abschluss der Buchung an den Kunden weiterreichen.

Der nachträglichen Preiserhöhung beim Pauschalurlaub sind jedoch Grenzen gesetzt. So darf der Gesamtpreis der Verbraucherzentrale Thüringen zufolge nur um höchstens acht Prozent steigen, und zwar nur bis zu drei Wochen vor Reiseantritt. Ab dem 20. Tag ist es den Veranstaltern untersagt, die Preisschraube nach oben zu drehen.