Ein Einbruch in der Wohnung ist für die Bewohner eine große Belastung – erst recht, wenn sie dem Eindringling begegnen. Foto: nokturnal - stock.adobe.com

In den vergangenen Wochen kam es im Rems-Murr-Kreis immer wieder zu unliebsamen Begegnungen zwischen Hausbewohnern und Einbrechern. Wir erklären, wie man sich in solchen Fällen am besten verhält.

Ein Eindringling in den eigenen vier Wänden – für viele Menschen ist dies eine Albtraumvorstellung. Vor allem, wenn es eine unfreiwillige Begegnung mit dem Täter gibt. In den vergangenen Wochen ist genau dies immer wieder passiert. Etwa in Welzheim, wo am 27. August eine 80-Jährige kurz aus dem Haus ging und bei der Rückkehr einen Unbekannten in ihrem Garten vorfand – der Mann war bei ihr in die Wohnung eingedrungen und hatte Bargeld gestohlen, er ergriff die Flucht.

Am Abend jenes Tages erlebten auch Bewohner eines Hauses in Weinstadt eine böse Überraschung, als sie bei der Heimkehr einen Einbrecher erwischten, der schon diverse Räume durchsucht hatte. Einer der Bewohner nahm die Verfolgung des flüchtenden Täters auf, er konnte jedoch entwischen. Am 19. August drang ein Unbekannter in ein Haus in Welzheim ein. Im Schlafzimmer stieß er jedoch auf den Bewohner – der Täter ergriff die Flucht.

Doch wie handelt man richtig, wenn man einem Einbrecher gegenübersteht oder nicht weiß, ob sich der oder die Täter noch im Haus befinden? Die Polizei, einschlägige Verbände und Vereine haben einige Ratschläge für das bestmögliche Verhalten.

Nach einem Einbruch möglichst keine Spuren zerstören

Ist der Einbrecher bereits auf und davon, beginnt die Arbeit der Ermittler. Um die Chancen zu steigern, dass ein Täter gefasst werden kann, ist es wichtig, am Tatort möglichst keine Spuren zu verwischen. Wer bemerkt, dass es einen Einbruch gegeben hat, sollte vermeiden, in Panik auszubrechen, sollte das Haus so schnell wie möglich verlassen und unter 110 die Polizei benachrichtigen. „Wird am Tatort etwas verändert, sind die Spuren für die Polizei dann eventuell unbrauchbar“, erklärt etwa das Netzwerk „Zuhause sicher“, an dem sich neben der Polizei auch Kommunen und Unternehmen beteiligen, auf seiner Webseite.

Die Einbrecher sind noch im Haus – was nun?

Stößt man im Haus auf Einbrecher oder hört diese beispielsweise vom Schlafzimmer aus, rät die Polizei ganz klar, den Eigenschutz vor den Eigentumsschutz zu stellen. „Sachwerte kann man ersetzen, mit der Gesundheit sieht es schon anders aus“, sagt Robert Silbe, Pressesprecher der Polizei Aalen. Oberste Prämisse sei es, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Die Polizei rät, in solchen Fällen auf sich aufmerksam zu machen – etwa durch lautes Rufen oder durch Einschalten des Lichts. „Auf keinen Fall sollte man aber dem Einbrecher seinen Fluchtweg versperren“, sagt Silbe. Wichtig ist es, so schnell wie möglich die Polizei zu rufen, damit diese eine Chance hat, den Täter zu fassen. „Beim Anruf sollte man auch in der Leitung bleiben, um die Kollegen auf dem Laufenden zu halten. Wenn wir von so etwas erfahren, schicken wir alle verfügbaren Kräfte“, sagt der Polizeisprecher.

Keine eigenmächtigen Festnahmeversuche

Theoretisch gibt es in Deutschland zwar ein Jedermannsrecht, nach dem ein Straftäter, der auf frischer Tat ertappt wurde, bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden darf. Aber auch davon rät die Polizei jedoch dringend ab. Zwar ist nicht jeder Einbrecher bewaffnet. „Allermeist wollen sie ja keine Begegnung mit den Bewohnern“, sagt der Sprecher. Aber ein Brecheisen oder einen Schraubendreher führten die meisten mit sich. „Auch das können gefährliche Gegenstände sein“, sagt Silbe. Zudem sind Kenntnisse in Kampfsport keine Sicherheitsgarantie, denn ein Einbrecher unter Stress verhält sich anders als ein Gegner im Karate-Dojo.

Hilfreicher ist es laut der Polizei, zu versuchen, sich prägnante Merkmale des Einbrechers zu merken und diese im Notruf mitzuteilen. Ohne Anhaltspunkte zum Täter sucht die Polizei oft die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen. „Wichtig können zum Beispiel äußere Eigenschaften des Täters sein, aber auch die Anzahl der Einbrecher, ihr Fluchtweg oder das Fluchtmittel“, erklärt Robert Silbe. Er betont aber: „Solch eine Situation ist natürlich sehr stressig und furchteinflößend für die Betroffenen, daher ist eine Täterbeschreibung eher die Kirsche auf der Sahnetorte.“ Auch für ein rasches Handyfoto vom Täter lohne es sich nicht, sich in Gefahr zu begeben.

Der Schein trügt: weniger Einbrüche in den vergangenen Jahren

Der Schein, dass Wohnungseinbrüche in den vergangenen Jahren häufiger geworden sind, trügt übrigens. Wie die Polizeistatistik des Polizeipräsidiums Aalen zeigt, hatte es im Jahr 2015 mit rund 1060 Fällen deutlich mehr Einbrüche in Privathaushalte gegeben als im vergangenen Jahr – da waren es nur noch 310. Dennoch hat sich die Polizei die Prävention in diesem Bereich auf die Fahnen geschrieben. „Die Sicherheit in den eigenen vier Wänden und im Wohngebiet ist ein wichtiges Kriterium für Lebensqualität und damit ein Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger“, heißt es unter anderem im Jahresbericht der Polizei.

Die Zahl der Einbrüche schwankt im Jahresverlauf. Tendenziell am höchsten ist sie in den Wintermonaten, wenn die früh einsetzende Dunkelheit den Tätern entgegenkommt, sowie die Ferienzeit im Sommer, wenn Häuser und Wohnungen tagelang unbewohnt bleiben.