Tina Turner hat im Plakat-Streit gegen einen bayerischen Tourveranstalter gewonnen. Foto: dpa/Massimo Percossi

Jetzt ist es amtlich: Das Werbeplakat für die Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ darf nicht mehr verwendet werden, dies entschied das Landgericht Köln am Mittwoch.

Köln - Tina Turner (80) hat vor Gericht ein Klageverfahren gegen einen bayerischen Tourveranstalter gewonnen. Das Werbeplakat für die Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ dürfe so nicht mehr verwendet werden, entschied am Mittwoch das Landgericht Köln. Die Verwendung des Namens Tina Turner zusammen mit dem Bild einer Doppelgängerin könne fälschlich den Eindruck vermitteln, dass die echte Sängerin an dem Musical mitwirke oder sogar selbst auftrete. „Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen“, stellte das Gericht in einer Pressemitteilung klar.

Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau hatte argumentiert, die „„Tina Turner Story“ sei schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden, und noch nie habe sich ein Zuschauer hinterher darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe. Das hatte das Gericht unter dem Vorsitz von Dirk Eßer da Silva aber nicht überzeugt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden.