Das Schreddern der männlichen Küken verstößt nicht gegen den Tierschutz Foto: dpa

Wenn der Profit über allem steht: Für den Tierschutz ist das Urteil zum Kükenschreddern eine Bankrotterklärung, kommentiert Christine Keck.

Stuttgart - Tiere sind keine Abfallprodukte – und doch erweckt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Töten von männlichen Eintagsküken genau diesen Eindruck. Das grausame Schreddern und Vergasen der männlichen Nachkommen der Legehuhnrasse verstoße nicht gegen den Tierschutz, befanden die Richter und reden damit einer hoch industrialisierten Agrarwirtschaft das Wort, die sich durch maximale Profitorientierung und minimale ethische Ansprüche auszeichnet. Weil die männlichen Küken viel zu langsam Fleisch ansetzen und es deshalb unrentabel wäre, sie aufzuziehen, werden sie kurz nach dem Schlüpfen getötet. Ein Schicksal, das jährlich rund 50 Millionen Eintagsküken in Deutschland ereilt.

Technik ist nicht praxistauglich

Um das Elend, das eine Dauerniederlage für den Tierschutz ist, zu beenden, soll eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei entwickelt werden. Doch noch ist die vielversprechende Technik nicht praxistauglich. Der beste Weg, um die jungen Hähne zu retten, passt nicht in die allzu knappe Preiskalkulationen der Erzeuger, aber vielleicht wären die Verbraucher dafür zu gewinnen. Sie müssten ein paar Cent mehr für ein Ei zahlen – dank der Quersubvention könnten alle Gockel gemästet und ihr Fleisch verwertet werden. Initiativen, die genau solche Eier anbieten, gibt es schon – nur leider viel zu wenige.