Peta kritisiert die Flamingohaltung der Wilhelma und erstattet Strafanzeige. Foto: Wilhelma

Die Tierschutzorganisation Peta sieht bei der Haltung von Flamingos in der Wilhelma Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Sie wirft dem Zoo vor, eine verbotene Technik anzuwenden.

Stuttgart - Die Tierschutzorganisation Peta hat am Dienstag gegen die Wilhelma und 19 weitere Zoos in Deutschland Strafanzeigen gestellt. Sie setzen sich für Wasservögel wie Flamingos, Pelikane und Wildgänse ein. Die Tierrechtsorganisation sieht in der Beschneidung der Flügel der großen Vögel einen Verstoß gegen das Tierschutzverbot. Dies würde in den nun angezeigten Zoos praktiziert, sagte eine Peta-Sprecherin.

Peta kritisiert die Verstümmelung der Flügel

Die Organisation spricht von einer systematischen Verstümmelung der Tiere. Dazu zähle das Beschneiden der Federn ebenso wie chirurgische Eingriffe. Auch werden in manchen Fällen eine Teilamputation der Flügelknochen vorgenommen, diese Methode heißt Kupieren. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt habe in einer Antwort auf die Anfrage einer SPD-Abgeordneten in diesem Jahr festgestellt, dass das tierschutzrechtliche Amputationsverbot, das im Gesetz stehe, gleichermaßen dauerhafte wie vorübergehende Maßnahmen umfasse, die Tiere flugunfähig zu machen. Darauf bezieht sich Peta.

Die Wilhelma prüfe aktuell noch die gegen sie erhobenen Anschuldigungen. „Solange wollen wir uns zu dem laufenden Verfahren nicht äußern“, sagte der Wilhelma-Sprecher Florian Pointke.