Die Tierheime müssen immer mehr Fundkatzen aufnehmen, inzwischen fehlt es vielerorts an Platz. (Symbolfoto) Foto: Martin Schutt

Die Zahl der verwilderten Katzen steigt rasant. Ihre Unterbringung stellt nicht nur das Tierheim in Kirchheim (Kreis Esslingen) vor große Probleme. Wie lässt sich das Problem lösen?

Sandra Neber hat schon so viel Tierleid gesehen, dass sie „bei dem täglichen Wahnsinn“ nichts mehr erschüttern dürfte. Und dennoch berühren Fälle wie dieser die langjährige Leiterin des Kirchheimer Tierheims tief: Dieser Tage kam ein Fundkater aus Weilheim in ihre Obhut – alt, verfilzt und nicht gekennzeichnet. „Immer wieder derselbe Anblick“, klagt Neber.

 

Noch ein Fundtier mehr, um das sich der Tierschutzverein Kirchheim-Teck nun kümmern muss. Dabei platzt das kleine Tierheim in den Siechenwiesen längst aus allen Nähten. Derzeit befinden sich dort neben etlichen Kaninchen, Igeln, Schildkröten und Vögeln allein rund 60 Katzen – und es werden am laufenden Band neue Tiere gebracht, die Hilfe benötigen.

Teurer Tierarzt: Häufig sind Fundkatzen in schlechtem Gesundheitszustand

Die steigende Zahl der Katzen, die sich keinem Besitzer zuordnen lassen, überfordert das Kirchheimer Tierheim zusehends. Für deren Aufnahme fehlt nicht nur der Platz. Es fehlt auch das Geld für die Unterbringung und die tierärztliche Versorgung. Die Fundkatzen befinden sich laut Neber häufig in einem sehr schlechtem Gesundheitszustand – manchmal seien sie sogar todkrank.  

Wie der schwarze Kater, der unlängst in Kirchheim gefunden und in die Tierklinik nach Stuttgart gebracht wurde. Herzdruckmassage, Intubation, Beatmung, Medikamente, das alles half leider nicht mehr. „Eine Kennzeichnung hatte er nicht und eine Vermisstenmeldung haben wir auch nicht bekommen“, erzählt Neber. Die Rechnung – stolze 663,41 Euro – ging daher, „wie so oft“, an den Tierschutzverein. Dem wachsen die Kosten für medizinische Behandlungen inzwischen über den Kopf. Neber beziffert sie auf rund 55 000 Euro im Jahr.

Das Tierheim, das nicht nur im Auftrag der Stadt Kirchheim Fundtiere vorübergehend aufnimmt, sondern auch für Dettingen, Bissingen, Lenningen, Holzmaden, Ohmden, Owen, Weilheim, Notzingen und Neidlingen zuständig ist, fordert deshalb von den Kommunen mehr finanzielle Unterstützung. Jede von ihnen zahlt dem Tierschutzverein zwar eine jährliche Pauschale, aktuell sind es 90 Cent pro Einwohner. Dieser vertraglich fixierte Betrag wurde laut Neber seit 2019 allerdings nicht erhöht – während die Kosten für Strom, Futter und Tierarzt stetig gestiegen sind.

Über die Anhebung der Pauschale diskutieren alle Beteiligten derzeit – immerhin machen Fundtiere inzwischen gut ein Drittel der Tierheimbewohner aus. Und es dauert seine Zeit, bis sie, wieder aufgepäppelt, vermittelt werden können. Neber hat die leise Hoffnung, dass eine Einigung gefunden wird. Doch damit ist das eigentliche Problem ihrer Meinung nach nicht gelöst. „Es würde uns langfristig helfen, die Zahl der Fundtiere zu minimieren.“ Zwingend notwendig wäre dafür aus ihrer Sicht eine Katzenschutzverordnung. Doch eine solche zu erlassen, damit tuen sich die zehn Kommunen bislang schwer, bedauert Neber.

Mehr als 2000 Kommunen haben eine Katzenschutzverordnung

Anderswo wird längst gehandelt: Laut dem Deutschen Tierschutzbund gilt bereits in mehr als 2000 Städten und Gemeinden in Deutschland eine Verordnung, welche die Kastrierung, Kennzeichnung und Registrierung aller frei laufenden Katzen vorschreibt. Als erste Kommune im Kreisgebiet hat die Stadt Esslingen im Juni 2024 eine solche Pflicht eingeführt, in Filderstadt ist sie im Oktober dieses Jahres in Kraft getreten. Und zum 1. April 2026 wird Beuren laut einem aktuellen Ratsbeschluss nachziehen.

Verwilderte Hauskatzen und Wohnungskatzen mit Freigang stellen laut den Tierschützern zunehmend ein Problem dar. (Symbolfoto) Foto: dpa/Soeren Stache

Die Gemeinde am Fuß der Schwäbischen Alb sieht eigenen Angaben zufolge dringenden Handlungsbedarf: Der Tierschutzverein Nürtingen-Frickenhausen kann belegen, dass es im Ort etliche frei lebende Katzen gibt, die sich unkontrolliert vermehren – vor allem in den Randlagen zwischen Beuren und Frickenhausen sowie zwischen Beuren und Neuffen. Bei den größeren Populationen waren die meisten Tiere von Katzenschnupfen und Augenerkrankungen betroffen.

Durch die Kastrationspflicht von Freigängerkatzen und Streunern, so die Erwartung, kann die Anzahl von Jungtieren eingedämmt und das Katzenleid verringert werden. Das ist allerdings nicht zum Nulltarif zu haben: Die Kosten für die Kastration einer weiblichen Katze betragen je nach Aufwand zwischen 150 und 400 Euro, die Kastration eines Katers kostet etwa 30 bis 100 Euro. Lässt sich der Halter ermitteln – dabei soll die verpflichtende Kennzeichnung der Tiere mittels Tätowierung oder Chip sowie die Registrierung bei einer Organisation helfen – muss dieser dafür aufkommen.

Katzen sind auf die Versorgung von Menschen angewiesen

Für heimatlose Hauskatzen übernimmt die Gemeinde die Verantwortung. Denn: „Katzen sind domestizierte Tiere und auf die Versorgung durch den Menschen angewiesen“, heißt es aus dem Beurener Rathaus. Zwar würden zuerst einmal zusätzliche Kosten entstehen, räumt man dort ein. Der finanzielle Aufwand für die Gemeinde werde aber „auf lange Sicht deutlich geringer sein als die Auslagen“ für Fundkatzen.

Unkontrollierte Vermehrung: Durch die Kastrationspflicht soll die Anzahl von Jungtieren eingedämmt werden. (Symbolfoto) Foto: dpa/Oliver Krato

Die Tierrechtsorganisation Peta lobt die Beurener Initiative als „tierfreundliche Maßnahme“. Es wäre „wünschenswert, wenn weitere Städte und Gemeinden diesem Beispiel folgen würden“, betont Peta-Referent Björn Thun. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen sei jedoch nicht ausreichend, sagen die Tierschützer und fordern daher eine landesweite Regelung in Baden-Württemberg. Berlin, Bremen und Niedersachsen gingen hier mit gutem Beispiel voran.

Katzenpopulation regulieren

Vermehrung
Nach Angaben der Tierrechtsorganisation Peta kann eine Katze in einem Jahr bis zu zwölf Kitten gebären – die dann ebenfalls Nachwuchs auf die Welt bringen. So könnten rein rechnerisch eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370 000 Nachkommen zeugen.

Verordnung
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 und dem neuen Paragrafen 13 b eröffnete sich die Möglichkeit, auch aus Tierschutzgründen eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. In Baden-Württemberg wurde das Thema zunächst nicht beachtet. Erst Anfang 2020 traten in den zwei Gemeinden Berglen und Schramberg die ersten Verordnungen in Kraft, vier weitere Kommunen folgten im gleichen Jahr. Nach Angaben des Landestierschutzverbandes gibt es inzwischen in 180 Kommunen und deren Teilgemeinden eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.