Ging ein Hase als falscher Fuchs in die Falle? Die Polizei ermittelt in Stuttgart. Foto: dpa

Einen ungewöhnlichen Fall mit einer Falle hat die Polizei in Stuttgart aufzuklären. Gesucht wird ein Fallensteller und Jagdwilderer.

Stuttgart - Welcher vierbeinige Räuber sollte denn da in die Falle gehen? Ein Fuchs? Ein Marder? In einem Gebiet mit Sportanlagen, Kleingärten und Waldareal im Norden Stuttgarts hat ein Unbekannter eine illegale Schlingenfalle ausgelegt. Dabei hat er allerdings den Falschen erwischt. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Jagdwilderei.

Eine 26-jährige Spaziergängerin hat den Fall mit der Falle am Dienstag kurz nach 21 Uhr angezeigt. Die Frau war im Gebiet Emerholz in Stammheim unterwegs, als sie an einem Feldweg ein verendetes Tier entdeckte. Dabei handelte es sich um einen Feldhasen, der sicher ohne räuberische Absichten in die Falle gegangen war. Das Langohr verendete qualvoll in der Drahtschlinge. Laut Jagdpächter war die Falle von einem Profi gebaut worden. „Nun wird ermittelt, wer eine solche Falle ausgelegt haben könnte“, sagt Polizeisprecher Stephan Widmann. Egal ob Fuchs oder Hase: Das Aufstellen von sogenannten Totfangfallen ist eine Straftat.

Verstoß gegen mehrere Gesetze

Dass illegale Schlingenfallen ausgelegt werden, ist keine Seltenheit. Oft wollen Halter von Nutztieren so ihren Besitz vor tierischen Räubern schützen. Freilich ist das Einfangen mit einer Drahtschlinge und der qualvolle Tod durch Erdrosseln ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Wer ein „Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“ oder ihm „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“, wird mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Die Fangjagd mit Fallen, die töten, ist auch nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz des Landes Baden-Württemberg vom Grundsatz her verboten. Hier drohen Geldstrafen oder gar bis zu zwei Jahre Haft. Dabei ist das Jagen von Fuchs, Dachs und Hase in der Regel schon vom Zeitpunkt her illegal: Die Saison beginnt erst am 1. August.

Ein Hund gerät in eine Bärenfalle

Dabei gehen oft ganz andere Tiere in die Falle. An Pfingsten traf es einen Mischlingshund, der in Esslingen in eine Bärenfalle getappt war. Die illegale Falle war in dem Naherholungsgebiet Rosselen auf einem Wiesengrundstück in einem Busch versteckt. Dabei wird das Tier mit einem Fleischköder angelockt und mit einem Fangeisen getötet. Der Hund hatte viel Glück – und erlitt lediglich Fleischwunden an den Vorderläufen. Die Polizei ermittelte, ein Tatverdacht konnte aber nicht erhärtet werden.

In Kernen im Rems-Murr-Kreis war es im März eine Katze, die von Tierschützern gerettet werden musste. Die Helfer waren über eine Wildkamera auf die verletzte Katze aufmerksam geworden und hatten sie einfangen können. Dabei stellte sich heraus, dass das Tier das Drahtgestell einer Schlingenfalle am Körper trug. Der Draht musste operativ entfernt werden.

Wer Probleme mit Füchsen oder Mardern hat, „sollte statt eines Eigenbaus sich lieber mit dem örtlichen Jagdpächter oder der Jagdbehörde in Verbindung setzen“, sagt Erhard Jauch, Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbands. Er glaubt, der Täter könnte auch in anderen Kreisen zu suchen sein: „Es gibt Leute“, so Jauch, „die sich so einen Sonntagsbraten verschaffen wollen.“