1600 Schweine sind bei dem Züchter aus Merklingen verendet. Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Der Fall aus Merklingen gilt als besonders krasse Form der Tierquälerei. Der Züchter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, doch der Prozess wird am Landgericht Ulm neu aufgerollt – mit neuen Plädoyers.

Ulm - Im Berufungsprozess um die Verurteilung eines Schweinezüchters wegen Tierquälerei zu drei Jahren Gefängnis haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung erheblich geringere Strafen gefordert. Der Vertreter der Anklage bezeichnete am Mittwoch vor dem Landgericht Ulm eine für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von zwei Jahren als angemessen. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Der heute 56 Jahre alte Schweinezüchter war im März 2019 vom Amtsgericht Ulm wegen jahrelanger massiver Vernachlässigung und Quälerei von Hunderten Tieren verurteilt worden. Die dreijährige Haftstrafe hatten Tierschützer als „historisch“ begrüßt.

Angeklagter zeigte Reue

Dem Züchter waren katastrophale Zustände in seinen Ställen in Merklingen (Alb-Donau-Kreis) zur Last gelegt worden, wo mehrere Hundert Schweine verendeten oder wegen schwerer Verletzungen auf Weisung des Veterinäramts getötet werden mussten. Aktivisten der Soko Tierschutz hatten den Fall durch heimlich aufgenommene Videos, die einem TV-Sender zugespielt wurden, ins Rollen gebracht.

Nach Ansicht von Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht bei der Verhängung der laut Tierschutzgesetz in diesem Fall höchstmöglichen Strafe jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Angeklagte wegen einer Depression eine Zeit lang nur eingeschränkt schuldfähig war. Zudem sei unbeachtet geblieben, dass er glaubwürdig Reue gezeigt und ein umfassendes Geständnis abgelegt habe, das zur Aufklärung beigetragen habe.