Der Hahn kauerte in der Tierkörpersammelstelle. Foto: dpa/Rainer Jensen

Ein Passant findet in Ludwigsburg das geschwächte Tier und bringt es ins Tierheim. Die Organisation Peta stellt Anzeige und setzt 1000 Euro für Hinweise aus, die zum Täter führen.

Ludwigsburg - Ein dehydrierter, hungriger und geschwächter Hahn ist am Dienstag von einem Passanten in einer Tierkörpersammelstelle im Stadtteil Eglosheim gefunden worden. Dort müssen es ein oder mehrere Unbekannte hinterlassen haben, wie die Tierschutzorganisation Peta am Mittwoch mitteilte. Helfer vom Verein „Tier-Engel unterwegs“ sicherten den Vogel und brachten ihn zum Tierheim, wo er erstversorgt und an ein neues Zuhause vermittelt werden konnte. Peta hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

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Um den Fall aufzuklären, setzt Peta eine Belohnung von 1000 Euro für Hinweise aus, die den oder die Täter überführen. Menschen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter Telefon 07 11 / 8 60 59 10 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

Peta fordert eine Videoüberwachung

„Es ist erschreckend, wie häufig grausame Übergriffe auf wehrlose Tiere verübt werden“, sagt die Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz, Petas Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Wir verzeichnen fast täglich Fälle, bei denen die Tiere mit Druckluftwaffen, Schrot oder Armbrustpfeilen beschossen, mit ätzenden Flüssigkeiten übergossen, getreten oder anderweitig misshandelt werden.“ Peta setze sich dafür ein, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und fordert harte Strafen für Tierquälerei, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. „Wer wehrlose Tiere aus Spaß quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“

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Die Tierrechtsorganisation fordert zudem eine Videoüberwachung oder ähnliche Kontrolleinrichtungen von Tierkörpersammelstellen, damit dort nicht unbemerkt Tiere zurückgelassen werden können. Tierquälerei ist nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.