Mit diesem Video machte PETA öffentlich, wie der Mann seinen Hund in der Enz quälte. Foto: PETA Deutschland e.V./vimeo

Die Behörden greifen durch: Der Mann, der seinen Hund in Bad Wildbad mehrfach in die Enz geschmissen hat, darf nie wieder ein Tier halten. Der erst sieben Monate alte, völlig verstörte Bulldogge-Staffordshire-Mischling befindet sich nun in der Obhut des Pforzheimer Tierheims – nach einem SEK-Einsatz.

Bad Wildbad - Das Video, das von der Tierschutzorganisation PETA veröffentlicht wurde, sorgte für Entsetzen: Mehrfach schmiss ein Mann in Bad Wildbad seinen Hund in die eiskalte Enz, filmte seine Tat, ergötzte sich am Todeskampf des erst sieben Monate alten Bulldogge-Staffordshire-Mischlings. Auch im Calwer Landratsamt sah man das Video mit Erschrecken – und griff prompt durch: Dem Mann wurde ein Tierhalteverbot auferlegt. Ob Hund, Katze oder Goldfisch: Er darf nie wieder ein Tier besitzen – in ganz Deutschland.

 

Auch die Polizei fackelte nicht lange und schickte ein Sondereinsatzkommando nach Bad Wildbad, um den Hund an sich zu nehmen. Sie ermittelt nun gegen den Mann. Für Tierquälerei drohen eine Geld- oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.

Mann bisher nicht aufgefallen

Landratsamt-Pressesprecherin Janina Dinkelaker bestätigt das Tierhalteverbot auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten. Ein solches könne ausgesprochen werden, wenn ein Tier misshandelt wird. Dinkelaker konkretisiert: "Die Haltung und Betreuung von Tieren kann nach dem Tierschutzgesetz demjenigen untersagt werden, der seinem Tier erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen und Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt hat." Die Zahl der verhängten Tierhalteverbote im Kreis Calw bewege sich laut der Landratsamt-Sprecherin pro Jahr "meist im unteren einstelligen Bereich". Allerdings: Negativ aufgefallen sei der Mann laut Dinkelaker bislang nicht. Der von PETA veröffentliche Vorfall ist der einzige, der dem Landratsamt bislang bekannt sei.

PETA ist zufrieden

Die Tierschutzorganisation ist froh über das ausgesprochene Tierhalteverbot. Pressesprecherin Jana Hoger sagt gegenüber unserer Zeitung: "Wir von PETA sind dankbar über das schnelle und konsequente Eingreifen der Behörden. Dadurch konnte der Vierbeiner vor weiterer Misshandlung und Gewalt durch den skrupellosen Halter gerettet werde."

Anders als dem Landratsamt sei PETA jedoch bekannt, dass der Mann aus Bad Wildbad schon häufiger sein Tier gequält habe. "Laut der Whistleblower-Meldung hat der Hundehalter bei dem Hund bereits in der Vergangenheit tierquälerische Erziehungs- und Bestrafungsmethoden angewandt", meint Hoger und unterstreicht: "Kein Tier darf einer solchen Misshandlung durch uns Menschen ausgesetzt sein. Wir wünschen uns für den Vierbeiner, dass er nun ein liebevolles Zuhause bekommt, welches jeder Hund verdient hat."

Hund ist im Tierheim

Derzeit ist der Bulldogge-Staffordshire-Mischling im Pforzheimer Tierheim untergebracht. "Dem Hund geht es soweit gut. Er ist ansprechbar und spielt sogar schon mit anderen Hunden", freut sich René Maier-Stadtaus, Vorsitzender vom Tierschutzverein Pforzheim, der das Tierheim betreibt. Es gibt sogar schon eine Person, der den Hund adoptieren möchte. Dabei handelt es sich um einen Tiertrainer, der Erfahrung im Umgang mit solchen Schicksalen hat. "Wir haben ihn da an der besten Stelle", versichert Maier-Stadtaus und macht deutlich: "Mit dem Hund wird gearbeitet. Er wird sein Leid vergessen."

Von seinem neuen Besitzer soll der Hund auch einen neuen Namen erhalten. Wie er bislang hieß, will Maier-Stadtaus nicht verraten. Nur so viel: Die Namenswahl sage viel aus über den Mann aus Bad Wildbad. Der habe im Angesicht des Sondereinsatzkommandos umgehend zugestimmt, den Hund dem Pforzheimer Tierheim zu übereignen. Maier-Stadtaus: "Das ist wirklich das einzig Positive."

Körperlich hat der sieben Monate alte Hund aber noch Probleme. Bei der medizinischen Untersuchung wurde festgestellt, dass sich ein Vorderbein nicht richtig entwickelt habe. Er humpelt. Laut Maier-Stadtaus könnte es sich um einen Kreuzbandriss handeln. Eine Operation wird wohl notwendig. Die wolle man aber erst durchführen, wenn der Hund ausgewachsen ist.

Verbot wird nicht aktiv kontrolliert

Das Tierhalteverbot des Mannes gilt bundesweit. Auch im Falle eines Umzugs in einen anderen Landkreis hat es Bestand. Aktiv kontrolliert wird das Verbot von den Behörden jedoch nicht, sondern in der Regel nur dann, wenn der Mann erneut ein Tier quälen würde. Landratsamt-Sprecherin Dinkelaker: "Die Einhaltung des Tierhalteverbots wird anlassbezogen kontrolliert, vor allem wenn entsprechende Hinweise eingehen." Die Strafe, falls sich der Mann nicht an das Verbot hält: Ihm würde das Tier wieder weggenommen und ein Bußgeld ausgesprochen werden.

Tierheim-Chef ärgert sich

Aus Sicht von Maier-Stadtaus ist das "zu lasch". Ein Problem sei auch, dass das Tierhalteverbot nicht dokumentiert werde wie bei einem polizeilichen Führungszeugnis und somit schwer zu überwachen sei. Der Tierheim-Chef, der selbst zwei Dobermänner besitzt, sei oft in England, wo es besser laufe. "Die sind uns um Lichtjahre voraus. Bei uns gilt ein Tier als Gegenstand, dort als Lebewesen. Die Gesetzeslage in England ist bedeutend strenger. Da gehen Sie in den Knast, wenn es sein muss", sagt Maier-Stadtaus. In Deutschland sei ihm dagegen kein Fall bekannt, bei dem ein Tierquäler tatsächlich ins Gefängnis musste. Der Tierheim-Chef ärgert sich: "Meist gibt es nur eine lasche Geldbuße. Für Geschwindigkeitsverstöße mit dem Auto zahlt man bedeutend höhere Strafen."