Die Tierheime im Landkreis Göppingen bereiten sich wieder auf die Katzenschwemme vor. Die ersten Mutterkatzen samt Nachwuchs werden bereits versorgt.
Bereits im März kam der erste Katzennachwuchs ins Göppinger Tierheim. Eine Kätzin mit vier Kitten, dazu zwei unkastrierte Kater holten die Mitarbeiter von einer Privatperson aus dem Landkreis ab. „Die Leute schaffen sich die Tiere an, lassen nicht kastrieren und kommen dann an ihre Grenzen“, sagt die Tierschutzberaterin Ivonne Regel. Eine hoch tragende Katze folgte. Schon lange hat man festgestellt, dass Katzen nicht mehr nur zweimal, sondern dreimal pro Jahr Nachwuchs bekommen.
Rückblickend meint Regel, dass 2024 im Göppinger Tierheim nicht ganz so viele Katzen eingezogen waren, im vergangenen Jahr sei man komplett überbelegt gewesen. 30 Katzen werden derzeit beherbergt. Das Problem seien die begrenzten Quarantäneplätze für Neuzugänge und die mangelnde Zahl an Einzelzimmern für trächtige oder Mutterkatzen. Die Mitarbeiter haben alle Hände voll zu tun, alle Katzen werden tierärztlich versorgt, kastriert und geimpft.
Die Kosten sind enorm, vor allem seit die neue Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten ist. „Für viele ein Grund, ihre Tiere abzugeben“, weiß Regel. Die Tendenz sei klar: Viele alte und kranke Tiere werden abgegeben, manche auch einfach ausgesetzt. „2000 Euro für drei Tage Tierklinik sind da schnell fällig“, nennt Regel Zahlen. Dass Göppingen die Katzenkastrationsverordnung nicht umsetzt, sondern nur eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, kritisiert die Tierschutzberaterin.
Dramatischen Operation einer trächtigen Fundkatze
Nicht nur der Katzennachwuchs ist ein Problem, sondern auch Krankheiten, wie FIV, das „Feline-Immunschwäche-Virus“, landläufig Katzen-Aids genannt, werde vor allem durch unkastrierte Kater weiterverbreitet. 95 Prozent der Fundtiere seien weder kastriert noch gekennzeichnet. Heike Lütkemeier, Leiterin des Tierschutzvereins Geislingen und Umgebung, kann ein Lied von ungewolltem Katzennachwuchs singen. Sie erzählt von einer jüngst dramatischen Operation einer trächtigen Fundkatze, die gerade noch gerettet werden konnte, und von völlig verwahrlosten Katzen, die aus einer Wohnung geholt wurden.
Obwohl die Nachwuchssaison bei den Samtpfoten erst anfange, sei man emotional schon ziemlich fertig. Die Katzen sind bei zwei Pflegestellen untergebracht, viele Kitten müssen alle drei Stunden mit der Flasche gefüttert werden. Mit dem Einzug von bis zu 15 tragenden Streunerkatzen rechnet Lütkemeier für die Saison. Auch die Donzdorfer Tierherberge ist im Einsatz. „Wir kümmern uns auch um die Kastration und Kennzeichnung von Bauernhofkatzen“, sagt Vorsitzende Martina Graf-Heinzmann. Sollte es an Futter mangeln, wird es gestellt. Auf dem vereinseigenen Gnadenhof würden öfter Katzen mit Kitten ausgesetzt. Ihr Appell: „Wer sich ein Tier anschaffen möchte, muss sich überlegen, ob er die Kosten für Futter und Tierarzt tragen kann.“
Auch beim Katzenschutz Göppingen-Donzdorf sind schon die ersten Katzen mit Kitten eingezogen. „Noch ist es überschaubar, mit dem großen Boom ist ab Juni zu rechnen“, berichtet der Vereinsvorsitzende Carl Friedrich Giese auf Nachfrage. Seit Jahren versucht er die Gemeinden von der Notwendigkeit der Kastrationsverordnung zu überzeugen. Es gibt Fortschritte: 25 von 37 Gemeinden haben die Verordnung erlassen, teilweise gibt es bereits weniger ungewollten Nachwuchs.
„Göppingen hat die dümmste Verordnung in the Länd“
„Göppingen hat die dümmste Verordnung in the Länd“, betont Giese, statt verpflichtender Kastration wurde nur die Kennzeichnungspflicht umgesetzt, das gelte es schnellstmöglich zu ändern. Gestiegene Personal- und Tierarztkosten machen dem Katzenschutz zu schaffen. Kommunen ohne Verordnung werden für Fundtiere mit der Vollkostenrechnung von 15 Euro pro Tag plus sämtlicher Tierarztkosten zur Kasse gebeten.
Die Rechtslage
Erlass
Katzenschutz-Verordnungen Baden-Württemberg: Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 eröffnete sich die Möglichkeit, aus Tierschutzgründen eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Baden-Württemberg hat diese Ermächtigungsgrundlage auf die Kommunen übertragen.
Umsetzung
Laut Landestierschutz-Verband haben, Stand März 2026, 196 von insgesamt 1101 Kommunen die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen umgesetzt.