Manche Hundefreunde sind sauer: Sie müssen Steuern für ihre Lieblinge bezahlen. Andere Tierhalter gehen steuerfrei aus. Ist das gerecht, fragen sie. Kommunen im Landkreis Esslingen nehmen dazu Stellung.
Hundehalte bezahlen Steuern – Besitzer von Katzen und anderen Vierbeinern nicht. Ungerecht? Manche Hundefreunde meinen „Ja“.
Julia Zimmermann ist sauer. Die Esslinger Tierfreundin von der Initiative #pfoteninesslingen ärgert sich über die hohe Steuerlast. Stolze 132 Euro müsse sie für ihren ersten Hund bezahlen. Das höre sich nach wenig Geld an, doch bei vier Hunden addiere sich die Summe rasch auf fast 1000 Euro. Denn für jeden weiteren Hund würden noch höhere Gebühren verlangt. Halter müssten Jahr für Jahr tief in die Tasche greifen, die Stadt schlage hier weiterhin kräftig zu, die Abgabe sei für die Kommune eine stille Einnahmequelle: „Die Hunde selbst sind die besten Steuerzahler.“ Gegenleistungen gebe es kaum dafür: „Wer hofft, dass das Geld in bessere Infrastruktur oder zusätzliche Dienstleistungen fließt, wird schnell enttäuscht.“ So habe die Stadt Esslingen lediglich zwei Spender für Hundekotbeutel im Merkel- und im Schillerpark in einem Feldversuch aufgestellt.
Werden Hundehalter also staatlich abgezockt? Kommunen im Landkreis Esslingen begründen die tierische Abgabe mit gesetzlichen Vorgaben, einem höheren Arbeitsaufwand und einer gewünschten Lenkungsfunktion. Als einen weiteren Grund für die Hundesteuer nennt Marcel Meier vom Pressereferat der Stadt Esslingen ihr geselliges Wesen. Katzen seien dagegen eher Einzelgänger: „Anders als Hunde sind Katzen meist allein unterwegs und damit nicht unmittelbar einem Haushalt zuzuordnen.“ Eine korrekte Erfassung der Anzahl der Stubentiger oder die Kontrolle ihrer Anmeldungen wären daher sehr aufwendig und organisatorisch schwer durchführbar, sagt der Stadtsprecher: „Dies gilt ebenso für andere Haustiere, die überwiegend im Haus gehalten werden.“
Lenkungsfunktion der Hundesteuer
Die Hundesteuer habe auch eine Lenkungsfunktion, ergänzt der Nürtinger Pressesprecher Clint Metzger. Die Abgabe diene ebenfalls dazu, dass „die Anzahl der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde gesteuert werden kann.“
Hundebesitzer müssen also zahlen, andere Tierhalter nicht. Der Gesetzgeber will es so, teilt Doreen Edel, die Leiterin der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit in Kirchheim, mit. Alle Städte und Gemeinden seien nach dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Für Katzen und andere Tiere gebe es diese Vorschrift nicht. Die Einführung wäre wohl auch nicht so einfach. „Jede neue Steuer muss auch gegenüber dem Steuerpflichtigen durchgesetzt werden“, sagt Doreen Edel. Daher seien der Aufwand und der Nutzen vor Einführung einer Steuer zu bewerten. In Kirchheim bestünden derzeit aber keine Planungen zur Erhebung einer solchen Abgabe für weitere Vierbeiner. Die Höhe der Hundesteuer werde im übrigen durch die Hundesteuersatzung festgelegt, die durch den Gemeinderat beschlossen werde.
Aus den Nachbarkreisen werden ähnliche Argumente ins Feld geführt. Auf den verpflichtenden Charakter der Hundesteuer durch das Kommunalabgabengesetz weist auch Fabian Strauch, der stellvertretende Leiter Abteilung Kommunikation von Böblingen, hin: „Diese Steuerart dient einerseits der Erzielung von Einkünften, und andererseits kann sie als Lenkungszweck eingesetzt werden.“ Aus ordnungspolitischer Sicht ließen sich durch eine Regulierung der Hundehaltung Gefahren reduzieren und Verschmutzungen vermeiden, so Strauch.
Hundesteuer für imaginäre Hunde
Auf die mögliche Illegalität einer Katzensteuer weist Meike Wätjen, bei der Stadt Ludwigsburg für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig, hin. Auch sie erläutert, dass es eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur Erhebung von Steuern für Hunde geben würde. Für andere Vierbeiner gebe es diese Vorschrift nicht: „Es müsste in jedem Fall zunächst geprüft werden, ob die Erhebung grundsätzlich gesetzeskonform ist.“
Hundehalter müssen also Steuern bezahlen. Doch was haben sie davon, fragen sich Halter wie die Esslingerin Julia Zimmermann. Gebühren dürfe eine Kommune zweckgebunden verwenden, Steuern dagegen nicht, erläutert Marcel Meier von der Stadt Esslingen: „Steuern dienen grundsätzlich der Deckung allgemeiner Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden und sind ausdrücklich nicht an eine bestimmte Verwendung gebunden“. Daher stehe die eingenommene kommunale Hundesteuer auch nicht zweckgebunden für Ausgaben im Zusammenhang mit Hunden zur Verfügung.
So viele Hunde gibt es in der Region
Anzahl
In Esslingen wurden zu Ende 2024 laut Stadt 2749 Hunde gemeldet, davon 40 steuerbefreit. Im Stadtgebiet Kirchheim gibt es aktuell 1522 Hunde und 1436 Hundesteuerpflichtige, denn manche Halter haben mehrere Tiere. In Nürtingen sind 1669 Hunde und drei Zwinger angemeldet. 1162 Hundehalter sind registriert.
Fildern
Etwa 1300 Hundehalter und 1350 Hunde gibt es in Leinfelden-Echterdingen. Aktuell sind in Ostfildern 1342 Hunde gemeldet, die sich auf 1238 Hundehalterinnen und Hundehalter verteilen.