Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff Foto: dpa

Das Landgericht in Essen spricht den früheren Top-Manager von Arcandor der Untreue und der Steuerhinterziehung schuldig und verhängt eine überraschend harte Strafe. Weil die Richter Fluchtgefahr sehen, wurde Haftbefehl erlassen. Die Verteidiger können noch Revision einlegen.

Essen - Schwarzer Tag für Thomas Middelhoff: Nach der überraschenden Verurteilung zu drei Jahren Haft durch das Essener Landgericht ist der frühere Top-Manager am Freitag noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Gericht hatte den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor nach sechsmonatiger Verhandlung der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig gesprochen.

Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferte das Gericht auf gut 500 000 Euro. Würde das Urteil rechtskräftig, müsste der 61-Jährige ins Gefängnis. Doch können Middelhoffs Verteidiger gegen die Entscheidung noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Mit der Urteilsverkündung erließ das Landgericht einen Haftbefehl gegen Middelhoff. Das Gericht sehe derzeit Fluchtgefahr bei dem 61-Jährigen, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt. Ausschlaggebend dafür seien die Höhe der verhängten Freiheitstrafe, der Wohnsitz im Ausland und die unklare berufliche Situation des Managers.

Allerdings kündigte Schmitt gleichzeitig an, dass sich das Gericht unmittelbar nach dem Ende der Urteilsverkündung im Gespräch mit Middelhoff und seinen Verteidigern um eine „mildere Maßnahme“ bemühen wolle. Ein Gerichtssprecher betonte, es sei gut möglich, dass der Haftbefehl noch im Laufe des Tages außer Vollzug gesetzt werde.

Ohne Arcandor-Insolvenz hätte es wohl kein Verfahren gegeben

Mit dem überraschend harten Urteil blieb das Gericht nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den Manager eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Middelhoffs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch verlangt. Noch in seinem Schlusswort hatte der Manager alle Vorwürfe zurückgewiesen und beteuert: „Ich kann mir kein Fehlverhalten vorwerfen.“

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, die sechsmonatige Verhandlung habe die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu großen Teilen bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts stellte der Manager in 26 Fällen ganz oder überwiegend privat veranlasste Flüge mit Charterjets und Hubschraubern zu Unrecht dem Arcandor-Konzern in Rechnung. Auch eine Festschrift für den Middelhoff-Mentor Mark Wössner sei fälschlich vom Unternehmen bezahlt worden.

Der Richter räumte ein, ohne die Arcandor-Insolvenz hätte es das Verfahren wohl nicht gegeben. Denn letztlich sei erst durch „Erbsenzählerei des Insolvenzverwalters“ der Prozess ins Rollen gekommen. Doch gehe es nicht um die Insolvenz, sondern um den Umgang Middelhoffs etwa mit den Reisekosten-Regelungen des Unternehmens.

Gleichzeitig kritisierte Schmitt, der Angeklagte sei an entscheidenden Stellen im Verfahren nicht ehrlich gewesen. Zum Teil habe er dem Gericht „abenteuerliche Erklärungen“ gegeben. Middelhoff selbst hatte die Vorwürfe im Prozess immer wieder vehement zurückgewiesen. In seinem Schlusswort betonte er, er sei zum einstigen Karstadt-Mutterkonzern gekommen, „um das Unternehmen zu retten, um Arbeitsplätze zu retten“. Das insgesamt fünfjährige Verfahren sei für ihn ein Alptraum. „Ich fühle mich in meiner Würde und Ehre verletzt.“