Selber testen? Das Sozialministeri Foto: obs/Thomas Lohnes

Das Sozialministerium in Stuttgart hält die freie Abgabe von Corona-Antikörpertests nicht für zulässig. Es prüft die Verhängung von Maßnahmen. Auch die Drogeriekette DM verkauft online solche Produkte.

Stuttgart - Der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hat sich auf Anfrage unserer Zeitung zum freien Verkauf von Corona-Antikörper-Schnelltests skeptisch geäußert. Solche Tests werden auch im Online-Angebot von DM-Drogerien für knapp 60 Euro angeboten. Die Blutprobe nimmt der Kunde selbst, er schickt sie auf dem Postweg an ein Labor, das das Resultat – verschlüsselt mit einem Code – dann digital an den Absender zurück schickt.

Abgabe von Medizinprodukten ist genau geregelt

Ein Ministeriumssprecher sagte: „Nach Rechtsauffassung des Ministeriums für Soziales und Integration ist eine Abgabe der Corona-Antikörper-Tests nur an Fachpersonal zulässig, sofern solchen Testkits ausweislich der angebrachten Kennzeichnung sowie der beigelegten Informationen eine diagnostische Zweckbestimmung beigemessen wird.“ Inwieweit andere Bundesländer diese Ansicht teilten, so der Sprecher, müsse dort erfragt werden. „Wir hören aber von unserer Fachebene, dass das dort überwiegend auch so gesehen wird.“ Zur Klärung des Sachverhalts seien Maßnahmen eingeleitet worden, so der Sprecher. Dazu gehörten eine Prüfung der Herstellerangaben ebenso wie eine Rücksprache „mit der für dieses spezielle Produkt zuständigen Behörde“. „Dieser Prozess läuft aktuell.“ Der Sprecher wies auf Paragraf 3 des Medizinproduktgesetzes hin, wonach „eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind“, nur an Fachkreise erfolgen dürfe, es sei denn, ein ärztliches Rezept liege vor.

Auch der Berufsverband der Deutschen Laborärzte hatte sich schon im September kritisch über Selbsttests geäußert.