Der 24-jährige Ex-Soldat wurde als Kriegsverbrecher verurteilt, kam aber auf freien Fuß. Foto: dpa

Ein 24-jähriger Iraker ist in Stuttgart nach dem Völkerstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte auf einem Foto mit abgeschlagenen Köpfen posiert.

Stuttgart - Das Völkerstrafrecht hat einen langen Arm. Auch wenn ein Ausländer im Ausland eine Straftat an Ausländern begeht, kann er in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden. So geschehen am Donnerstag, als der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart einen ehemaligen irakischen Soldaten wegen Kriegsverbrechen verurteilte. Der Angeklagte, der vor seiner Festnahme in einem Flüchtlingsheim in Gäufelden, Kreis Böblingen, gewohnt hatte, war auf einem Foto mit abgeschnittenen Köpfen zu sehen.

Sein Verteidiger Nenad Mikec hatte auf Freispruch plädiert. Sein Mandant sei damals von einem Unteroffizier dazu aufgefordert worden, für das Foto zu posieren. Außerdem, so der Angeklagte selbst, habe er nicht gewusst, dass solch eine Aufnahme in Deutschland verboten sei.

Das ließ der Senat unter Vorsitz von Richter Claus Belling nicht gelten. „Der Angeklagte wusste, dass die Verstümmelung und die Verhöhnung von Toten Unrecht ist“, so Belling. Er habe die Opfer, bei denen es sich um getötete Terroristen des sogenannten Islamischen Staats (IS) gehandelt hat, postmortal in ihrer Würde verletzt. Der damals 22-Jährige habe die Toten in Siegerpose verhöhnt und als minderwertig angesehen, um seine Überlegenheit zu demonstrieren. Das sei nach Paragraf 8 des Völkerstrafgesetzbuchs strafbar.

Der Haftbefehl wurde aufgehoben

Der Senat verurteilte den Mann zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, der Iraker verließ das Gericht als freier Mann.

Der Mann hatte sich im Juli 2015 freiwillig zur irakischen Armee gemeldet, war jedoch nicht in einer Kampfeinheit eingesetzt, sondern tat Dienst als Bäcker und als Soldat in der Waffenkammer. Noch im Juli 2015 wurde er vom berüchtigten Gefängnis Abu Ghreib in die 250 Kilometer westlich von Bagdad gelegene Stadt Baidschi verlegt. Dort befindet sich die größte Ölraffinerie des Irak, die der IS erobern wollte.

Ein Angriff der Terroristen konnte zurückgeschlagen werden. Nach den Kampfhandlungen, an denen der Angeklagte offenbar nicht teilgenommen hatte, waren er und weitere irakische Soldaten an einen Platz gegangen, auf dem sechs abgeschlagene Köpfe von IS-Terroristen von Müll umgeben gelegen hatten. Die Gesichter der Toten waren gut zu sehen gewesen. Dort wurden Fotos gemacht. Der Angeklagte posiere in „lässiger Körperhaltung, mit breitem Lächeln und das Siegeszeichen zeigend“ vor den Köpfen, so Richter Belling. Wer die Terroristen getötet und verstümmelt hat, konnte das Gericht nicht feststellen.

Über die Balkanroute nach Deutschland

Über die Balkanroute war der Iraker im Oktober 2015 schließlich nach Deutschland gekommen und in einer Flüchtlingsunterkunft in Gäufelden gelandet.

Im November 2016 war der Mann mit einem Afghanen in Streit geraten. Der Afghane hatte ihn aufgefordert, keinen Kontakt mit seiner Freundin mehr aufzunehmen. Weil sich der Iraker nicht daran hielt, kam es zu einer Prügelei. Anschließend soll der Iraker seinem Widersacher besagtes Foto auf seinem Handy gezeigt und gesagt haben, er mache dasselbe mit ihm. Durch diese Drohung wurde die Polizei auf den Iraker aufmerksam. Es folgte die Festnahme und jetzt das Urteil.

Das Asylgesuch des Mannes ist bereits abgelehnt worden. Er soll abgeschoben werden.