Die Bundesanwaltschaft fordert sieben Jahre Haft für einen syrischen Flüchtling. Foto: dpa

Acht Monate lang befand sich ein kanadischer UN-Mitarbeiter 2013 in Syrien in den Händen von Terroristen. Ein mutmaßlicher Entführer kam als Flüchtling nach Deutschland - und könnte lange in Haft wandern.

Stuttgart - Im ersten Terrorverfahren gegen einen syrischen Flüchtling in Deutschland hat die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert. Durch die Unterstützung der Entführung eines UN-Mitarbeiters habe sich der Angeklagte unter anderem des Kriegsverbrechens gegen eine humanitäre Organisation, des erpresserischen Menschenraubs und der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, sagte ein Bundesanwalt am Mittwoch bei seinem Plädoyer im Gerichtssaal am Gefängnis Stuttgart-Stammheim. Mindestens vier Wochen lang habe sich der Angeklagte an der achtmonatigen Entführung des Kandadiers durch Terroristen in Syrien beteiligt.

Der bei Verfahrensbeginn 25 Jahre alte Syrer kam 2014 als Flüchtling nach Deutschland. Der Prozess gegen ihn läuft seit Oktober 2016. Laut Bundesanwaltschaft ist er der erste Flüchtling aus Syrien, der sich wegen Kriegsverbrechen in Syrien vor einem deutschen Gericht verantworten muss. Das Urteil wird am 20. September erwartet.

Angeklagter äußerte sich erst spät

Im Prozess hatte sich der Angeklagte erst spät zu den Vorwürfen geäußert. Ja, er sei in der Villa nahe Damaskus gewesen, in der ein Ausländer gefangen gehalten wurde. Man wolle mit ihm Geld machen, hätten seine Bekannten gesagt, weitere Fragen aber abgeblockt. Seine Aufgabe sei es aber lediglich gewesen, Elektrik und Wasserversorgung in Schuss zu halten.

Dass der Entführte ein UN-Mitarbeiter war, mehrere Millionen Euro Lösegeld erzielt werden sollten und dass die Gruppe im Haus womöglich aus Terroristen der Vereinigung Dschabhat al-Nusra bestehe, sei ihm so nicht klar gewesen. „Schutzbehauptungen“, hieß es bei der Bundesanwaltschaft. Sein Angebot von 500 Euro als Wiedergutmachung sei geradezu „unverschämt.“

Dschabhat al-Nusra gilt als radikal-islamistische Organisation. Laut Bundesanwaltschaft konnte im Prozess nicht abschießend geklärt werden, ob die Entführer direkt zu der Vereinigung zählten. Dass sie ihr damals nahestanden und ähnlich radikale Ziele verfolgten, daran gebe es jedoch keine Zweifel. Dschabhat al-Nusra wolle den syrischen Machthaber Baschar al-Assad stürzen und einen auf islamischem Recht basierenden Gottesstaat errichten. Die Bundesanwaltschaft bringt sie mit mehr als 1500 Anschlägen mit 8700 Todesopfern in Verbindung. Aktuell soll sie über 4000 bis 6000 Milizionäre verfügen.