Angeklagte der „Gruppe S.“ im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: War ein V-Mann des Verfassungsschutzes in ihrer Mitte? Foto: dpa

Im unmittelbaren Umfeld der mutmaßlichen Rechtsterrorgruppe S. soll ein V-Mann gewesen sein. Die deutschen Sicherheitsbehörden, kommentiert Franz Feyder, haben aus dem Spitzel-Desaster im Umfeld der Terrorgruppe NSU nichts gelernt.

Schon wieder? Schon wieder! Im direkten Umfeld der mutmaßlichen Rechtsterrorgruppe S. soll ein V-Mann eines Verfassungsschutzamtes operiert haben. Das ist als solches weder verwerflich noch juristisch zu beanstanden. Dass aber ein Richter des Stuttgarter Oberlandesgerichtes beiläufig über diesen Umstand stolpert, dass weder das Landeskriminalamt noch der die Ermittlungen führende Generalbundesanwalt ihr „mehr oder weniger“ bestätigtes Wissen den Richtern mitteilen, das ist bezeichnend.

Als hätte es nie ein Verfahren um die rechte Terrorgruppe NSU gegeben, bei denen V-Leute des Verfassungsschutzes und Informanten der Polizei die Ermittlungen behinderten und den Blick auf das Terrortrio verstellte, das zehn Menschen ermordete.

Als hätten die Abgeordneten des Landtages in ihren beiden NSU-Untersuchungsausschüssen nie analysiert, bewertet und empfohlen, wie mit Spitzeln bei Verfassungsschutz und Polizei umzugehen sei: Bei jedem V-Mann, bei jeder V-Person der Polizei ist vor Gericht zu prüfen, ob und wieweit sie angeklagte Personen überhaupt erst anstifteten, Straftaten zu begehen. Im Verfahren um die „Gruppe S.“ ist das deshalb kompliziert, weil ein Beschuldigter mit weitgehenden Sonderrechten die Ermittler mit größtenteils erlogenen Informationen versorgte. Vor allem auf diese Lügen bauten Kriminale und Bundesanwälte ihre Nachforschungen in dem Fall. Schon wieder? Schon wieder!