Das von IS-Propagandisten veröffentlichte Foto zeigt die mutmaßlichen Attentäter von Sri Lanka. Der unvermummte Mann in der Mitte soll der Hassprediger Zahran Hashim sein. Foto: AFP

Der Hassprediger und mutmaßliche Drahtzieher der Attacken von Sri Lanka, Zahran Hashim, soll einen Selbstmordanschlag auf das Luxushotel Shangri-La in Colombo verübt haben. Das beweisen angeblich Bilder von Überwachungskameras.

Colombo - Der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge in Sri Lanka, der Islamistenanführer Zahran Hashim, ist nach Regierungsangaben bei einer der Attacken ums Leben gekommen. Sri Lankas Staatschef Maithripala Sirisena sagte am Freitag, die Geheimdienste hätten ihm mitgeteilt, dass Hashim bei dem Anschlag im Luxushotel „Shangri-La“ in Colombo gestorben sei. Hashim habe das Selbstmordattentat dort mit einem weiteren Attentäter verübt, dessen Namen Sirisena mit Ilham angab. Die Erkenntnisse kommen dem Präsidenten zufolge vom Militärgeheimdienst und beruhen teils auf Bildern von Überwachungskameras am Tatort.

Nach den Anschlägen vom Ostersonntag war Hashims Verbleib zunächst unklar gewesen, die Sicherheitsbehörden des südasiatischen Inselstaates fahndeten unter Hochdruck nach dem Islamisten. Hashim galt als der Anführer der Islamistengruppe National Thowheeth Jama’ath (NTJ), die für die Anschläge verantwortlich gemacht wird. Er stand offenbar im Zentrum eines Bekennervideos der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Vor den Anschlägen in Sri Lanka war Hashim, der etwa 40 Jahre alt gewesen sein soll, weitgehend unbekannt. In Online-Medien hatte er allerdings tausende Anhänger, er veröffentlichte hetzerische Predigten auf YouTube und Facebook. Örtlichen Medien zufolge gründete Hashim die NTJ im Jahr 2014.

Bei den Selbstmordanschlägen am Ostersonntag in drei Kirchen und drei Hotels waren nach Behördenangaben 253 Menschen getötet und 485 weitere verletzt worden. Ein geplantes viertes Attentat in einem Hotel schlug fehl. Die Regierung in Colombo macht die NTJ für die Anschläge verantwortlich, geht aber davon aus, dass sie ausländische Unterstützung gehabt haben muss.