Eine Szene aus „Terror – ihr Urteil“ – zu sehen am 17. Oktober in der ARD. Foto: Julia Terjung/ARD Degeto/Moovie/dpa

Millionen TV-Zuschauer werden zu Gerichtsschöffen: Sie entscheiden live per Telefon- und Online-Voting nach einem Gerichtsdrama, ob ein Bundeswehr-Pilot, der einen entführten Airbus abgeschossen hat, ein 164facher Mörder ist.

Hamburg - Es ist nur ein Fernsehfilm: Terroristen wollen einen entführten Lufthansa-Airbus in die Allianz Arena bei München stürzen. Es bleiben wenige Kilometer. Deutschland spielt gegen England, 70 000 Fußballfans im ausverkauften Stadion wissen nichts von der drohenden Katastrophe. „Wenn ich jetzt nicht schieße, werden Zehntausende sterben“, schreit Luftwaffenmajor Lars Koch (Florian David Fitz) übers Mikrofon an die Leitstelle und feuert in seinem Eurofighter eine Luft-Luft-Rakete ab. Das rechte Triebwerk des Airbus A 320 wird getroffen, die Maschine fängt Feuer und stürzt auf einen Kartoffelacker. Alle 164 Menschen an Bord, darunter die Terroristen einer Al-Qaida-Splitter-Organisation, kommen ums Leben.

Der Bundeswehrpilot handelte gegen den ausdrücklichen Befehl, nicht zu schießen. Er ist jetzt angeklagt wegen 164fachen Mordes.

Diesen fiktiven Terrorfall, der seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA aber durchaus Realität sein könnte, arbeitet das in mehrfacher Hinsicht außerordentliche TV-Gerichtsdrama „Terror - Ihr Urteil“ an diesem Montag (20.15 Uhr) im Ersten auf. Die Zuschauer fällen am Ende per Telefon- und Online-Voting das Urteil: Schuldig oder Freispruch. Danach gibt es eine Live-Sonderausgabe von „Hart aber fair“ mit Moderator Frank Plasberg. Auch in Österreich, der Schweiz, Tschechien und Slowenien wird der Film am selben Abend gezeigt - und diskutiert.

Der Zuschauer ist aktiv gefordert

Als „mutiges Fernsehexperiment“ bezeichnet ARD-Programmdirektor Volker Herres den brisanten Themenabend. „Der Zuschauer wird aus der Passivität des Fernsehkonsums herausgerissen. Er ist aktiv gefordert, im ganz konkreten Sinne Betroffener und Entscheider.“ Denn der Zuschauer müsse sich mit der Frage auseinandersetzen, „was ist ethisch angemessenes Handeln?“.

Zu Beginn des Films sieht der Zuschauer einen Airbus am Himmel und hört Funkkontakt, ein Kampfjet steigt auf. Dann ein schwarzer Schnitt, das nächste Bild zeigt bereits den fiktiven Gerichtssaal. Viel Beton, Stahl, im Hintergrund der Fenster ist der Bundestag zu sehen. Der Richter (Burghart Klaußner) sieht in die Kamera und spricht zuerst direkt die TV-Zuschauer an: „Ich werde das Urteil verkünden, das Sie finden werden.“ (Beide Versionen sind vorgedreht)

In dem kammerspielartigen Gerichtsfilm mit Starbesetzung geht es, wie die Staatsanwältin (kühl-hochintelligent: Martina Gedeck) sagt, nur um die eine Frage: „Dürfen wir Unschuldige töten, um andere Unschuldige zu retten? Und ist es eine Frage der Zahl? Lassen sich Leben zumindest dann gegeneinander rechnen, wenn für den Tod eines Menschen 400 andere gerettet werden können?“ Die Staatsanwältin betont, Recht und Moral dürften nicht vermengt werden, in moralischen Fragen gebe es keine Sicherheit. Allein die Verfassung müsse Richtschnur sein, deren Prinzipien, an erster Stelle der erste Satz des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Menschen dürften nicht zu Objekten gemacht werden.

Leben gegen Leben

Dagegen argumentiert der Verteidiger, den Lars Eidinger ebenso menschlich wie lebensklug spielt: „Kein Prinzip der Welt kann wichtiger sein, als 70 000 Menschen zu retten.“ Es könne nicht sein, dass bei diesem Verhältnis nicht abgewogen werde dürfe. Es handle sich, so schrecklich das sei, um das kleinere Übel. US-Vizepräsident Dick Cheney habe nach den Anschlägen von 9/11 gesagt, es hätte dem Recht entsprochen, die Maschinen abzuschießen.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht anders entschieden. Ein Flugzeug, das als Waffe missbraucht wird, darf nicht abgeschossen werden, wenn neben den Tätern weitere Menschen an Bord sind.

In dem Fernsehfilm verstößt der Pilot dagegen: „Ich habe es nicht fertig gebracht, 70 000 Menschen sterben zulassen.“ Florian David Fitz verkörpert den Piloten als verantwortungsbewusst Handelnden, kein Heißsporn, sondern jemand, der in einer Extremsituation sich bewusst entscheidet: Gegen die Vorgesetzten, gegen die Verfassung. Und er sagt, er würde es wieder tun. Denn sein Eid erfordere, das Gemeinwohl zu schützen. Falls Terroristen wüssten, in einem solchen Entführungsfall werde nicht geschossen, mache sich der Staat wehrlos.

Gehorsam als höchstes Prinzip?

Die Argumentationslinien bewegen sich zwischen einem nicht mehr hinterfragbaren, ewig gültigen Naturrecht und protestantischer Verantwortungsethik, die eine gewissensgeprüfte Entscheidung im Einzelfall abverlangt. Und es geht um Rechtspositivismus, also ob jedes Gesetz befolgt werden muss, nur weil es ein Gesetz ist.

In seinem Äußeren erinnert der Angeklagte an Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg, den Hitler-Attentäter von 1944. Die Staatsanwältin betont, hier handle es sich nicht um Tyrannenmord.

Dass ein Übertreten von Gesetzen und Befehlen in extremen Situationen geboten sein kann, hat der Schriftsteller Siegfried Lenz (1926-2014, „Deutschstunde“, „Ein Kriegsende“) deutlich gemacht. Er entlarvte einen preußischen Pflichtbegriff, der Gehorsam zum höchsten Prinzip macht und den Einzelnen entlastet, eigenes Handeln zu verantworten.

Keine leichte Kost

Das intensive Gerichtsdrama packt den Zuschauer, auch wenn das Thema keine leichte Kost ist: Es stellt die Maßstäbe staatlichen Handels und des Einzelnen auf den ethischen Prüfstand. Dazu werden Staatsrechtler und der Philosoph Immanuel Kant zitiert. Regisseur Lars Kraume hält sich zurück, er setzt allein auf das Können seiner Schauspieler und die Tiefe der Argumente - dramaturgisch aufgelockert durch manche Späßchen zwischen Richter und Verteidiger.

Die Kamera (Jens Harant) lässt den Zuschauer mal aus der Sicht der Zuschauer im Gerichtssaal oder aus der Sicht der Schöffen am Geschehen teilhaben. Beim Befragen des Angeklagten kreist die Kamera langsam mehrfach um ihn - er und das Thema werden von allen Seiten betrachtet. Hinsichtlich der Dramatik muss der Film einen Vergleich mit dem Hollywoodklassiker „Die zwölf Geschworenen“ nicht scheuen - nur, dass es hier um weit mehr als einen gewöhnlichen Mord geht.

Hintergründe zum Film

Das TV-Gerichtsdrama „Terror - Ihr Urteil“ über den Abschuss einer von islamistischen Terroristen entführten Passagiermaschine wird an diesem Montag um 20.15 Uhr (ARD) in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien zeitgleich ausgestrahlt. Im Anschluss sind Live-Diskussionen geplant, in Deutschland moderiert Frank Plasberg eine „Hart aber fair“-Sondersendung (21.40 Uhr) zu dem Themenabend, der zu den herausragenden TV-Ereignissen des Jahres gehört.

Das Besondere:

Millionen TV-Zuschauer können nach der Ausstrahlung das Urteil fällen: Sie entscheiden quasi als Schöffen per Telefon- oder Online-Voting, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht.

Darum geht es:

Ein Bundeswehr-Pilot hat den entführten Airbus eigenmächtig abgeschossen. Er ist wegen 164fachen Mordes angeklagt, alle Insassen kamen ums Leben. Der Pilot hatte 70 000 Menschen in der Allianz Arena bei München, über der die entführte Passagiermaschine abstürzen sollte, retten wollen. Es geht um ethisches Handeln, um Befehlsverweigerung, um die Frage, ob es erlaubt ist, das Leben einiger zu opfern, um das Leben vieler zu retten.

Das Urteil:

Beide Versionen - schuldig oder nicht schuldig - sind vorgedreht. Die Zuschauer stimmen nach den Plädoyers mehrere Minuten lang ab. Dann wird das Urteil gezeigt.

Abstimmen:

Am TV-Abend können Zuschauer ihr Urteil abgeben: Telefonisch * 0137 10 220 01 (schuldig), * 0137 10 220 02 (unschuldig) oder Online unter http://www.daserste.de/hartaberfair

Vorlage:

Das gleichnamige Erfolgstheaterstück des Autors und Juristen Ferdinand von Schirach, das im Oktober 2015 am Deutschen Theater in Berlin Uraufführung feierte, wurde fürs Fernsehen adaptiert. Viele Bühnen nicht nur in Deutschland zeigen das Theaterstück. Stets fällen die Besucher das Urteil. Der Verlag Kiepenheuer & Witsch verzeichnet fortlaufend im Internet den aktuellen Stand. Zuletzt hatten von etwa 153 000 Zuschauern rund 60 Prozent den Piloten freigesprochen. In 429 Aufführungen in Deutschland wurde der Pilot 402 mal freigesprochen (Stand: 10. Oktober)

Kino-Previews:

Vor der Fernsehpremiere wurde der Film am 14. Oktober bereits in rund 100 deutschen Städten im Kino gezeigt. „Einmalig werden die Zuschauer Teil eines nie dagewesenen, interaktiven Kinoexperminents und entscheiden live im Kinosaal über den Ausgang des Films - und des Prozesses“, betonte die ARD im Vorfeld.