Auf den Autobahnen in Baden-Württemberg soll es in Zukunft häufiger ein Tempolimit geben. Foto: dpa

In Baden-Württemberg soll auf zwei Autobahnen das Tempolimit testweise auf 120 Km/h begrenzt werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt stößt dieser Vorstoß von Landesminister Winfried Hermann sauer auf. Deshalb gibt es Streit.

Stuttgart - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) streitet mit dem baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) über Tempobeschränkungen auf Autobahnen im Land. Nach Informationen unserer Zeitung spricht Dobrindt Hermann das Recht ab, im Rahmen eines Pilotversuchs auf zwei Autobahnabschnitten im Südwesten Tempo 120 zu verhängen. Dies geht aus einem Brief Dobrindts an Hermann hervor, der der Zeitung vorliegt. In dem Schreiben heißt es: „Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen kann nur der Bundesverkehrsminister erlassen.“ Landesrecht sei damit unzulässig. Und weiter: „Vor diesem Hintergrund sehe ich für die von Ihnen geplanten Modellversuche keine Rechtsgrundlage. Ich bitte daher, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen.“

Hermann hatte angekündigt, auf zwei Autobahnabschnitten ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern für die Dauer von jeweils drei Jahren zu testen. Die Tests sollen im Frühjahr starten. Dabei geht es um einen 32 Kilometer langen Abschnitt auf der A 81 zwischen Kreuz Hegau und Dreieck Bad Dürrheim sowie ein 48 Kilometer langes Teilstück auf der A 96 von Achberg bis Aitrach. Der Grüne will im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuchs untersuchen lassen, ob Tempo 120 die Verkehrssicherheit verbessert. Ein Sprecher von Hermann weist das Schreiben aus Berlin zurück: „Der geplante, zeitlich begrenzte Feldversuch ist wohl überlegt und in jeder Hinsicht rechtmäßig.“ Die Durchführung eines Modellversuchs müsse nicht vom Bundesverkehrsministerium genehmigt werden. Die Rechtsgrundlage sei eindeutig: In der Straßenverkehrsordnung sei klar festgelegt, dass die Verkehrsbehörden der Länder Verkehrsbeschränkungen unter anderem „zur Erforschung des Unfallgeschehens“ anordnen könnten. Darunter falle auch ein Tempolimit.