Keine Verspätung beim Busverkehr in der Bahnhofstraße. Foto: Patricia Sigerist

Jahrelang wurde diskutiert, analysiert und aufgeschoben, im vergangenen Spätsommer schließlich fällte der Gemeinderat mit letztlich überraschender Mehrheit die Entscheidung, jetzt setzt die Fellbacher Bauverwaltung den Beschluss um.

Fellbach - Jahrelang wurde diskutiert, analysiert und aufgeschoben, im vergangenen Spätsommer schließlich fällte der Gemeinderat mit letztlich überraschender Mehrheit die Entscheidung – und jetzt setzt die Fellbacher Bauverwaltung den Beschluss um: Der Versuch mit der Tempo-30-Zone in der nördlichen Bahnhofstraße kann beginnen. Konkretes Datum für den Beginn dieser zunächst für ein Jahr festgesetzten Testphase ist Montag, 8. Mai.

In den knapp 20 Tagen bis dahin sollen die dafür erforderlichen „kleineren Maßnahmen“ als bauliche Voraussetzung für die Tempo-30-Zone vollendet werden. Dazu gehört beispielsweise die teilweise Absenkung der Bordsteine wie auch die Verlegung einer Verkehrsinsel. Ansonsten sind größere Veränderungen nicht zu erwarten – abgesehen von den neuen Tempo-30-Schildern, die die Verkehrsteilnehmer auf die neue Tempobremse zwischen Stuttgarter Platz und der Bahnunterführung aufmerksam machen sollen. Ein weiterer Stauabschnitt dürfte durch diese baulichen Aktivitäten – anders als derzeit infolge der Baustellen in der Fellbacher Straße in Schmiden oder der Vorderen Straße in der Kernstadt– nicht zu erwarten sein.

Damit verbunden und zum Schutz der Radler ist die Reduktion auf Tempo 30

Auslöser dieser Aktion in der Bahnhofstraße ist die Erkenntnis, dass es auf dieser zentralen Nord-Süd-Verknüpfung „zu viele Nutzer auf zu engem Raum“ gibt und deshalb dieser Bereich als „ein gefährlicher Verkehrsraum“ wahrgenommen wird, wie es die Baubürgermeisterin Beatrice Soltys bereits in der Abstimmungs-Sitzung Ende September 2016 einmal mehr formulierte. Wichtigster Bestandteil dieser Regelung ist die Verlagerung des Radverkehrs weg vom bisherigen separaten Radweg neben dem Fußgängerstreifen auf die eigentliche Fahrbahn. Damit verbunden und zum Schutz der Radler ist eben die Reduktion auf Tempo 30 in der Bahnhofstraße.

Weniger Tempo aufnehmen als sonst können folglich neben den Autofahrern künftig auch die Busfahrer. Dabei hatten die Stuttgarter Straßenbahnen noch im vergangenen Jahr angemahnt, dass jene 40 Stundenkilometer, die man in der Regel auf diesem Abschnitt erreiche, auch künftig sinnvoll seien. Die Fellbacher Verwaltung sieht allerdings kein Problem, sollten die Busfahrer ihre Geschwindigkeit wie vorgesehen reduzieren müssen. Im September wurde darauf verwiesen, dass „heute schon vielfältige Stopps die erreichbare Maximalgeschwindigkeit begrenzen“. Auch jetzt heißt es in der am Dienstag vom städtischen Pressereferat verschickten Mitteilung: „Da die Busse bisher durch die Verkehrsverflechtungen nicht mit höherer Geschwindigkeit durch die Bahnhofstraße fahren, werden keine Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr befürchtet.“

Die Reduzierung der Durchfahrgeschwindigkeit soll künftig die Verkehrsströme entzerren

Die Stadtverwaltung wie die Gemeinderatsmehrheit verweisen in ihrer Begründung für diese Regelung auf die vielen Interessen, die in der Bahnhofstraße aufeinander treffen – wie Einkaufen, Wohnen, wie der Besuch von Cafés und Gaststätten oder ganz simpel die Durchfahrt. All dies erzeuge unterschiedliche Verkehrsströme. Fußgänger, Auto- und Radfahrer teilen sich den Platz auf der Straße und den Gehwegen. Die Reduzierung der Durchfahrgeschwindigkeit soll künftig die Verkehrsströme entzerren. Die Stadt will dadurch den Verkehrsteilnehmern „mehr Sicherheit bieten, den Lärm verringern und damit insgesamt die Aufenthaltsqualität wesentlich erhöhen.“

Mehrere Stadträte hatten allerdings Kritik geübt, dass in der einjährigen Versuchsphase der Radweg weiter benutzbar sein sollte; damit erhalte man doch kein vernünftiges Ergebnis. Der entsprechende Antrag der Stadtverwaltung sei „ein Schildbürgerstreich“, wetterte Andreas Zimmer (parteilos). In der aktuellen Stellungnahme der Stadt heißt es dazu: „Radfahrer, die Schrittgeschwindigkeit fahren, werden nach wie vor auch auf dem Gehweg Platz finden. Der langsam fließende Verkehr gibt den Zweirädern aber auch künftig die Möglichkeit, sicher die Straße zu nutzen.“

Ebenfalls zum 8. Mai tritt noch eine Veränderung in Kraft: Die Pfarrer-Sturm-Straße als Fahrradstraße wird über die Stuttgarter Straße hinaus in die Theodor-Heuss-Straße verlängert. Durch die Änderung der Vorfahrtsregelungen „steht dem zügigen Tritt in die Pedale vom Bahnhof in Richtung Rathaus künftig kaum noch etwas entgegen“, so Rathaus-Sprecherin Sabine Laartz. Grundlage der Tempo-30-Regelung wie der Fahrradstraße sind nach ihren Angaben der Verkehrsentwicklungsplan, die Wünsche der Anlieger sowie die Entwürfe zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts.