Ein neues Gesetz soll die Rechte der Verbraucher bei Hotlines oder im Internet umfangreich stärken.

Berlin - Die Bundespolitik arbeitet an einem neuen Telekommunikationsgesetz, das die Rechte der Verbraucher umfangreich stärken soll. Ein erster Gesetzesentwurf für diese sogenannte TKG-Novelle liegt vor und wird nun diskutiert.

Heute holt der Wirtschaftsausschuss des Bundestags Meinungen von Verbänden der Industrie und Verbraucherschützern, von Gutachtern und von einigen Unternehmen ein. Folgende Änderungen werden diskutiert:

Kostenbremse für Hotlines: Die Bundesregierung will Verbraucher vor teuren Warteschleifen bei Sonderrufnummern schützen, die mit den Vorwahlen 01803, 01805 und 0900 beginnen. Die Anbieter dieser Hotlines sollen den Anrufenden künftig nur noch jene Zeit berechnen dürfen, in denen tatsächlich ein Gespräch stattgefunden hat oder aber ein Sprachcomputer mit der Bearbeitung des Anliegens beginnt. Die Zeit, in der Anrufende davor oder auch zwischen mehreren Ansprechpartnern in einer Warteschleife hängen, soll nichts mehr kosten. Die betroffenen Unternehmen versuchen, für diese Neuerung derzeit eine möglichst lange "Umsetzungsfrist" von bis zu zwei Jahren auszuhandeln. Dass kostenfreie Warteschleifen kommen, haben sie akzeptiert.

Gedeckelte Vertragslaufzeiten: Geht es nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung, dürfen Telekommunikationsunternehmen für ihre Festnetz-, Mobilfunk- und Internetanschlüsse künftig nur noch Verträge anbieten, die maximal zwei Jahre laufen. Außerdem sollen sie zu jedem Tarif stets auch eine Variante vorhalten, die Verbraucher nicht länger als ein Jahr an sie bindet - gegebenenfalls aber zu einem höheren Anschluss- oder Monatspreis. Verbraucherschützer appellieren derzeit an die Politik, nur Verträge bis zu einem Jahr zu gestatten.