Eheleute fielen auf Phishing-Mail herein. Die Postbank zahlt nun eine Entschädigung. Foto: fotolia

Die Postbank zahlt 3000 Euro an ein Ehepaar, das Opfer einer sogenannten Phishing-Mail wurde. Vor dem Bonner Landgericht war es der erste Prozess um einen Betrug per Telefonbanking.

Bonn/Stuttgart - Als die Eheleute Horst und Margaret R. (Namen geändert) am 25. Januar dieses Jahres ihren Kontoauszug kontrollierten, trauten sie ihren Augen nicht: Unter dem Stichwort „Ski-Trip“ waren 7869,72 Euro von ihrem Konto abgebucht worden. Nach dem ersten Schock ahnten die Eheleute aus Stuttgart, dass sie einem Betrüger aufgesessen waren: Sie hatten eine sogenannte Phishing-Mail bekommen, durch die Betrüger an persönliche Angaben kommen.

Tatsächlich hatte sich zwei Tage zuvor ein Mann mit dem Namen von Horst R. bei der Postbank gemeldet und den Auftrag per Telefonbanking erteilt. Die Summe sollte auf das Konto eines „Martin Plinius“ überwiesen werden. Einen Namen, den die Eheleute noch nie gehört hatten.

Vor dem Bonner Landgericht haben Horst und Margarete R. – 65 und 62 Jahre alt – die Postbank mit Hauptsitz in Bonn auf Rückerstattung der fast 8000 Euro verklagt. Ihr ganzes Leben hätten sie noch kein Telefonbanking gemacht. Erst seit 2004, nachdem ihr Sohn es eingerichtet hatte, erledigen sie ihre Bankgeschäfte online. Allerdings räumten die Stuttgarter Eheleute im Prozess vor der 3. Zivilkammer auch ein, dass sie zwei Tage zuvor eine E-Mail bekommen hatten, von der sie überzeugt waren, dass sie von der Postbank war. Darin wurden sie dringend aufgefordert, aus Sicherheitsgründen ihre Pin-Nummer zu ändern.

Horst R. tappte in die Falle dieser sogenannten Phishing-Mail. Im Prozess erklärte er seine Gründe: Just in diesen Tagen habe er in der Zeitung gelesen, dass es „einen millionenhaften Diebstahl von E-Mail-Dateien gegeben“ hatte. Aus Angst, Opfer des Datenklaus zu werden, habe er sich sogar beeilt, die E-Mail zu beantworten. Er änderte nicht nur die Pin-Nummer, sondern beantwortete gutgläubig auch alle anderen Fragen nach Geburtsdatum, EC-Kartennummer und Personalausweis-Nummer.

Der Fall der Eheleute R. ist vor dem Bonner Landgericht der erste Prozess um einen Betrug per Telefon-Banking. Eine höchstrichterliche Entscheidung, so der Kammervorsitzende Uwe Schneiders, gebe es dazu noch nicht. Das wichtigste Kriterium für eine Entscheidung sei die Frage, ob die Eheleute grob fahrlässig gehandelt haben, als sie ihre Daten herausgaben. Dafür, so Schneiders, spreche vieles: „Dieser Fall ist schon grenzwertig.“ Denn Daten in einer E-Mail zu offenbaren sei fahrlässig. Dennoch gab es auch Argumente, die für die Eheleute sprechen. „Von Anfang an haben sie mit offenen Karten gespielt, indem sie ihren bösen Irrtum gleich eingeräumt haben.“ Das rechnete Schneiders dem Ehepaar hoch an.

„Da kennen wir ganz andere Fälle“, pflichtete auch Heike Langbein bei, die die Postbank vertrat. Die Fachanwältin für Bankrecht räumte ein, dass die Warnungen über die immer raffinierter werdenden Phishing Mails nur auf der Homepage der Bank zu finden waren. „Natürlich kann die Bank nicht ihre 14,9 Millionen Kunden per Brief informieren, das wäre zu teuer.“ Das Dilemma der Bank ist: „Würden wir per Mail warnen, kommen wir wieder in das Fahrwasser der Betrüger.“

Damit die Stuttgarter Eheleute am Ende nicht mit leeren Händen dastehen, machte die Kammer einen Vergleichsvorschlag, der von allen Parteien – mit Widerrufsrecht – akzeptiert wurde: Die Postbank zeigte sich bereit, ihren betrogenen Kunden 3000 Euro zu zahlen.