Mit dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung behinderten Menschen mehr Teilhabe ermöglichen – doch es gibt viel Kritik an dem Gesetzentwurf. Foto: dpa

Die Bundesregierung will die Integration von Behinderten auf eine neue Basis stellen, macht sich mit ihrem Gesetzentwurf aber auch angreifbar.

Berlin - Dieses Reformvorhaben lässt sich eigentlich glänzend verkaufen: Behinderten die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Barrieren abzubauen und Inklusion zu fördern – das sind Ziele, die sich aus sich heraus rechtfertigen. Wer sich auf sie beruft, macht sich damit auch ein Stück unangreifbar.

Deshalb scheint es die Bundesregierung zu erstaunen, auf wie viel Protest die Vorlage ihres Bundesteilhabegesetzes stößt, das doch genau diesen Axiomen verpflichtet ist. Die Position der Regierung wäre allerdings weniger anfechtbar, wenn nicht der Eindruck entstünde, dass hier zumindest Nebenabsichten mit im Spiel sein könnten.

Elemente von Willkür lassen Raum für Spekulationen

Die Kosten der Eingliederungshilfen für Behinderte steigen in Deutschland kontinuierlich seit vielen Jahren an. Nicht nur die Kommunen führen darüber beredte Klage. Es ist also durchaus verständlich, wenn Behinderte fürchten, die Reform könne auch ein verdecktes Kostendämpfungsgesetz zu Lasten der Betroffenen sein.

Dass bald Beeinträchtigungen in fünf von neun Lebensbereichen nachzuweisen sind, um die Eingliederungshilfen zu bekommen, ist da zumindest ein Element der Willkür – wieso ausgerechnet fünf? –, das Raum für Spekulationen lässt. Insofern kann die Einbringung des Gesetzes in den Bundestag nur der Auftakt einer breiten gesellschaftlichen Debatte sein – ganz sicher aber kein Endpunkt.