Daimler drängt mit seiner Vermittlungs-App My Taxi auf den hart umkämpften Markt – und landet mit begleitenden Rabattaktionen immer wieder vor Gericht. Foto: dpa

Die Daimler-Tochter My Taxi zur Vermittlung von Taxifahrten bietet immer wieder umstrittene Rabatte an. Bundesweit hat sich der Weltkonzern vor Gericht damit durchgesetzt – doch in Stuttgart droht jetzt zum zweiten Mal ein Dämpfer.

Stuttgart - Ganz Deutschland erlaubt der Daimler-Tochter My Taxi Rabatte auf durch sie vermittelte Taxifahrten. Ganz Deutschland? Nein, denn eine unbeugsame Vermittlungszentrale in Stuttgart hört nicht auf, der unliebsamen Konkurrenz Widerstand zu leisten. Und die Landeshauptstadt könnte nach einer Verhandlung vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht tatsächlich ein gallisches Dorf für den Weltkonzern bleiben.

My Taxi bietet eine App fürs Mobiltelefon an, mit der Kunden Taxis bestellen können. Mehrmals hat es in diesem Jahr bundesweite Werbeaktionen dafür gegeben – dabei mussten Kunden nur die Hälfte für die Fahrt bezahlen. Laut Personenbeförderungsgesetz jedoch gelten feste Tarife, die zum Schutz von Fahrern und Kunden nicht über- oder unterschritten werden dürfen.

Die Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale (Taz) hat gegen die Rabatte geklagt – und in erster Instanz Recht bekommen. My Taxi ist daraufhin in Berufung gegangen. Die Beteiligten bekamen am Donnerstag von den Richtern des Oberlandesgerichts Interessantes zu hören: Anders als die erste Instanz wollen sie die Rabatte nicht grundsätzlich verbieten. Denn My Taxi sei lediglich Vermittler und kein Unternehmen, für das das Personenbeförderungsgesetz gelte. Als einen „zulässigen Trick“ bezeichnen die Richter diese Umgehung der geltenden Bestimmungen.

Der Streit ist noch nicht zu Ende

Allerdings sehen sie in der Häufigkeit und Länge der Aktionen sowie im hohen Rabattsatz möglicherweise eine „unlautere Behinderung“, um Mitbewerber vom Markt zu drängen. Dafür stehe auch „die außergewöhnlich hohe Finanzkraft“, die in Form des Daimler-Konzerns hinter My Taxi stehe. Auf einen Vergleich konnten sich die Parteien nicht einigen. Sie wollen jetzt bis zur Verkündung eines Urteils am 12. November noch einmal beraten.

Es könnte also gut sein, dass ausgerechnet Stuttgart für My Taxi ein Problem bleibt. Denn bundesweit sind die Rabattaktionen derzeit erlaubt. Auch der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) war dagegen vor Gericht gezogen – und hat vor dem Hamburger Landgericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Urteil gilt seither für ganz Deutschland – außer für Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt

Juristisch den Kürzeren gezogen hat die Stuttgarter Taxi-Zentrale allerdings gegenüber einigen ihrer eigenen Mitglieder. Im Kampf gegen My Taxi hatte der Vorstand beschlossen, Fahrer abzustrafen, die sich nicht nur durch die Taz, sondern auch von der Daimler-Tochter vermitteln lassen. Sie sollten Nachteile bei der Vermittlung erfahren. Zwei Unternehmer haben sich per Einstweiliger Verfügung dagegen gewehrt – und vom Stuttgarter Landgericht Recht bekommen.

Zu Ende ist der Streit zwischen My Taxi und den Taxiverbänden wohl auch mit dem Stuttgarter Urteil in zwei Wochen nicht. Allgemein wird eine Klärung vor dem Bundesgerichtshof erwartet, um eine einheitliche Regelung zu erreichen. Was das für die künftige Zusammenarbeit bedeutet, ist offen. Daimler ist der wichtigste Partner des deutschen Taxigewerbes. Rund 60 Prozent der 90 000 Taxis und Mietwagen ziert der Stern. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband hatte schon vor der Niederlage vor Gericht eine Resolution verabschiedet, in der es heißt, man sehe „die seit Jahrzehnten bewährte Partnerschaft des deutschen Taxigewerbes mit Mercedes erheblich gefährdet“. Daran dürfte sich nichts ändern, selbst wenn Stuttgart ein gallisches Dorf bleiben sollte.