Die ehemaligen Waiblinger Stadträte Friedrich Kuhnle (links) und Alfonso Fazio kämpfen dafür, dass die Waiblinger Kommunalwahl 2024 für ungültig erklärt wird. So entspannt wie im rechten Bild ging es in den Waiblinger Wahllokalen bei der damaligen Superwahl aufgrund der desaströsen Organisation nicht zu (Archivfotos). Foto: Dirk Herrmann/Gottfried Stoppel

Über die chaotischen Zustände rund um die Kommunalwahl 2024 in Waiblingen ist an diesem Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt worden.

Auch nach der Verhandlung am Mittwoch am Verwaltungsgericht in Stuttgart ist klar: Im Vorfeld und direkt am Tag der Gemeinderats,- Ortschaftsrats-, Kreistags-, Regionalrats- und Europawahl ging in der Stadt Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) und ihren Ortschaften am Sonntag, 9. Juni 2024, so ziemlich alles schief, was nur schiefgehen konnte. Ob der damalige Urnengang deshalb ungültig ist und wiederholt werden muss, wird das Gericht um die Vorsitzende Sabine Mühlenbruch Anfang der nächsten Woche bekannt geben. Aber egal wie die Entscheidung ausfällt: Das bundesweit Schlagzeilen produzierende Waiblinger Wahl-Desaster könnte zum Präzendenzfall geraten, der vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim landet.

 

Durch eine ganze Reihe von Pannen, die sich die Stadtverwaltung seinerzeit bei der Organisation geleistet hatte, spielten sich an jenem 9. Juni vor den Wahllokalen teils chaotische Szenen ab: Zu spät oder nicht zugestellte Wahlunterlagen hatten lange Warteschlangen vor und Hektik in den Wahlkabinen verursacht. Die Stimmzettel wurden teilweise im Außenbereich auf Autodächern oder an Tischen im Freien ausgefüllt. Nur eine der vielschichtigen Folgen: Im Vergleich zur Wahl fünf Jahre zuvor nahm die Zahl der ungültigen Stimmzettel um mehr als 50 Prozent zu.

Kuhnle und Fazio kämpfen gegen abgelehnten Wahl-Widerspruch

Die ehemaligen Stadträte Friedrich Kuhnle (Demokratische Freie Bürger/Freie Wähler) und Alfonso Fazio (Alternative Liste) legten deshalb gegen die Gültigkeit der Gemeinde- und Ortschaftsratswahl Widerspruch beim als Aufsichtsbehörde zuständigen Regierungspräsidium (RP) ein, welches diesen jedoch zurückwies. Die notwendigen Unterschriften für eine Anfechtung hatten die beiden, einst im Gemeinderat in ihrer Funktion als Lokalpolitiker eher konträr argumentierenden Männer angesichts zahlreicher verärgerter Bürgerinnen und Bürger flugs gemeinsam gesammelt.

Denn von rund 40.000 Wahlberechtigten hatten nur etwa 20.400 ihre Unterlagen auf den letzten Drücker erhalten – nämlich am späten Samstagabend vor dem als „Superwahlsonntag“ betitelten Urnengang oder gar erst am Morgen desselben. Etwa 9400 Personen waren gänzlich ohne Stimmzettel geblieben. Ein Bürger beispielsweise, der eigentlich per Briefwahl hätte abstimmen wollen und als Zuhörer der Verhandlung an diesem Mittwoch beiwohnte, berichtet davon, dass er seine Unterlagen am Samstagvormittag, 8. Juni, im Rathaus abgeholt habe. „Dort herrschte das pure Chaos“, berichtet er.

Bei der Wahl in Waiblingen lief 2024 einiges schief. Nun ist der Fall vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gelandet (Archivbild). Foto: Gottfried Stoppel

Viel zu spät war eine Druckerei mit der Produktion der vielen und ellenlangen Wahlzettel beauftragt worden. Mutmaßlich mangelndes Verantwortungsbewusstsein oder möglicherweise schlichte Schlamperei im Rathaus trugen ein Übriges zur konfusen Verteilung der Unterlagen bei, sodass die Wahl vollends ins Desaster abglitt. Friedrich Kuhnle nennt es „kollektives Versagen“, das sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt habe. Für ihn und seinen Mitstreiter Alfonso Fazio war damit klar: Nach der Zurückweisung durch das RP wird vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Baden-Württemberg, in diesem Fall vertreten durch das RP, geklagt.

„Das war nicht toll“: Richterin Mühlenbruch über Wahlchaos

Sogar die Vorsitzende Richterin Sabine Mühlenbruch kommentierte in der Verhandlung vorsichtig: „Das war nicht toll, ich hätte wohl auch für die Anfechtung unterschrieben.“ Sie verstehe zwar nicht, weshalb die Wahl in Waiblingen so gelaufen sei, und sie könne die Frustration der Wählerinnen und Wähler durchaus nachvollziehen. „Aber ich muss es rechtlich bewerten.“

Und bei dieser Bewertung spielt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) von 1964 (!) eine Rolle, auf das sich auch das Regierungspräsidium sowie der Rechtsanwalt Reinhard Heer, Vertreter der Stadt Waiblingen, in der Verhandlung beriefen. Demnach führten solche, wie in Waiblingen unterlaufene Fehler bei der Organisation nicht zur Ungültigkeit der Wahl. Im Amtsdeutsch: „Die Vorschrift Paragraph 18 des Kommunalwahlgesetzes in Baden-Württemberg über die Zustellung der Stimmzettel dient als sogenannte „Nützlichkeitsvorschrift“ lediglich dazu, den reibungsfreien Ablauf des Wahltages zu unterstützen. Dies bedeutet nicht, dass es sich hierbei um eine unbedeutende Vorschrift handelt, deren Beachtung zur freien Disposition der Gemeinden steht, für eine Ungültigerklärung der Wahlen reicht die Verletzung dieser Ordnungsvorschrift allerdings nicht“, heißt es in der Begründung des RP für die Ablehnung des Einspruchs.

„Nicht mehr zeitgemäß“: Anwalt fordert Wahlwiederholung

Das mag 1964 gegolten haben, argumentiert Roland Kugler, der Rechtsanwalt von Fazio und Kuhnle, „aber das ist nicht mehr zeitgemäß“. Inzwischen sei daraus angesichts der weitaus höheren Komplexität durch Gemeinderats- und Ortschaftsrats- sowie diverser weiterer Wahlen an einem einzigen Tag eine „wesentliche Vorschrift“ geworden. Es bedürfe dringend einer gesetzlichen Überarbeitung und Aktualisierung des Kommunalwahlgesetzes. Denn Kugler ist überzeugt: „Die Fehler bei der Organisation hatten Auswirkungen auf das Wahlergebnis.“ Deshalb müsse die Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 wiederholt werden.

Allerdings befürchtet Kugler aufgrund der aktuell gültigen Rechtslage und angesichts der Äußerungen der Vorsitzenden Richterin eine Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht. In diesem Fall werde er mit seinen Mandanten Rechtsmittel einlegen und vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen. Erkläre jedoch das Verwaltungsgericht Stuttgart die Wahl in Waiblingen als ungültig, erwarte er diesen Schritt vom Land Baden-Württemberg. Das Waiblinger Wahl-Desaster aus dem Jahr 2024 hätte demnach durchaus das Zeug zu einem Präzendenzfall.