Die Tat ereignete sich am Morgen des 10. Juni an der Katharinenschule in Esslingen. Foto: Roberto Bulgr/in

Mitten in den Pfingstferien erschüttert eine Bluttat die Menschen in Esslingen. Ein Mann greift in einer Grundschule an, er hat ein Messer dabei und sticht zu. Für den Angriff wird er sich wohl vor Gericht verantworten müssen.

Fast ein halbes Jahr nach der blutigen Messerattacke in der Esslinger Katharinenschule sind die Ermittlungen abgeschlossen. Gegen den Mann, der am Morgen des 10. Juni des Jahres die Ferienbetreuung überfallen und ein siebenjähriges Mädchen sowie eine Betreuerin mit einem Messer schwer verletzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Ob und wann sich der 25-Jährige vor Richtern verantworten muss, steht noch nicht fest. „Das Landgericht Stuttgart hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden“, sagt Aniello Ambrosio, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift werde nun den Verfahrensbeteiligten zugestellt, diese hätten dann Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Niedrige Beweggründe

Dem 25-Jährigen wird vorgeworfen, an jenem Morgen ein siebenjähriges Mädchen, das sich in der Pfingstferienbetreuung an der Grundschule befand, mehrfach mit der Klinge eines Küchenmessers auf den Hinterkopf und den Nacken geschlagen und es dadurch schwer verletzt zu haben – „in der Absicht, es aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch zu töten“, davon ist die Anklagebehörde überzeugt. Zudem besteht der Verdacht, dass er einer 61-jährigen Betreuerin, die dem Kind zu Hilfe eilte, vorsätzlich Schnittverletzungen zugefügt haben soll. Der Mann war nach der Attacke geflüchtet, konnte aber wenige Stunden später gestellt werden. Er hatte Passanten in Stuttgart gebeten, die Tat bei der Polizei zu melden. Daraufhin nahmen ihn die Beamten fest.

Schuldunfähigkeit unklar

Unklar ist, ob er für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden kann, räumt Ambrosio ein. Einem Gutachter zufolge bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der 25-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt und für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte. Die Feststellung eines etwaigen Schuldminderungsgrundes und die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung blieben der Hauptverhandlung vorbehalten. Der Tatverdächtige befinde sich weiterhin in einer sogenannten einstweiligen Unterbringung.

Bislang gilt es laut der Polizei als sicher, dass es sich bei dem attackierten Mädchen um ein Zufallsopfer handelte. Auch die Betreuerin war dem in Deutschland geborenen Mann mit niederländischem Pass zuvor nicht bekannt gewesen.