Kindesmissbrauch und Kinderpornografie werden zum Verbrechen hochgestuft. (Symbolfoto) Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass Kindesmissbrauch und Kinderpornografie künftig grundsätzlich als Verbrechen gelten. Die großen Missbrauchsfälle in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach sind Hintergrund für die Änderungen.

Berlin - Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gelten künftig grundsätzlich als Verbrechen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf der großen Koalition sieht vor, dass sexuelle Misshandlungen von Kindern und die Verbreitung, der Besitz und die Beschaffung von Bildern und Filmen mit entsprechenden Inhalten künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft.

Zudem sollen Ermittler mehr Befugnisse bei der Handy- oder Computerüberwachung im Zusammenhang mit solchen Straftaten bekommen. Neue Regeln gibt es darüber hinaus für das erweiterte Führungszeugnis, das Kinderbetreuer oder Trainer vorlegen müssen. Auch bestimmte Straftaten, die lange oder sehr lange zurückliegen, müssen dort künftig eingetragen werden. Weiterhin vorgesehen ist, dass der Besitz von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, unter Strafe gestellt wird. In Gerichtsverhandlungen sollen die Interessen betroffener Kinder durch Pflichten zur kindgerechten Anhörung stärker berücksichtigt werden.

Hintergrund für die Änderungen sind die großen Missbrauchsfälle in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach, die in den vergangenen zwei Jahren aufgedeckt wurden. Begründet wird das Vorhaben außerdem damit, dass sich durch Internet, soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion das Gefährdungspotential für Kinder sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt erhöht habe, wie es im Gesetzentwurf heißt. Dadurch bestehe „leichter denn je“ die Möglichkeit, aus sexuellen Motiven heraus Kontakt zu Minderjährigen herzustellen. Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat.