Die EVG hatte schon vor Beginn der Tarifverhandlungen mit Streiks gedroht. (Archivbild) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die erste Tarifrunde zwischen der Deutschen Bahn und der EVG endete nach nur zwei Stunden, danach wurde der Ton deutlich rauer. Nun kommt Bewegung in die angespannte Situation.

Nach dem komplizierten Verhandlungsauftakt zwischen der Deutschen Bahn und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat der Konzern ein Tarifangebot in Aussicht gestellt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Bahn-Kreisen. Demnach hat das Unternehmen die Gewerkschaft per Brief für kommende Woche zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen nach Berlin eingeladen. Die EVG zeigte sich gesprächsbereit, reagierte aber auch zurückhaltend. Es sei „erstmal zu begrüßen, dass der Arbeitgeber seine Verweigerungshaltung aufgibt“, diese sei bei den Beschäftigten „nicht gut angekommen“, sagte ein EVG-Sprecher am Mittwoch.

„Wir halten es für den weiteren Verhandlungsablauf, insbesondere die Ableitung eines Angebots, für unbedingt sinnvoll und erforderlich, in der nächsten Verhandlungsrunde in die inhaltliche Erörterung der Forderungen, Positionen und jeweiligen Schwerpunkte einzutreten“, heißt es in dem Brief der Bahn, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „In diesem Rahmen sind wir darauf vorbereitet und bereit, Ihnen im zweiten Termin ein Gesamtangebot zur Lösung der Tarifrunde zu unterbreiten.“ Die Gewerkschaft wird um Rückmeldung gebeten, ob sie bereit sei, „die Tarifverhandlungen im Kreise der Verhandlungskommission entsprechend zu führen“.

Erste Verhandlungsrunde nach nur zwei Stunden unterbrochen

Die erste Verhandlungsrunde war vor einer Woche nach nur zwei Stunden unterbrochen worden. Die EVG wollte ohne Angebot des Arbeitgebers nicht weiter verhandeln. Die Gewerkschaft fordert in den Verhandlungen für 180 000 Beschäftigte mindestens 650 Euro mehr Lohn, bei den höheren Entgelten will sie eine Steigerung um zwölf Prozent erreichen. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen. Zudem fordert sie einige strukturelle Veränderungen in den Tarifverträgen. Die Bahn hatte die Forderungen als deutlich zu hoch und die Verhandlungsunterbrechung nach nur zwei Stunden in der ersten Runde als „völlig unnötig“. Das Gesamtvolumen der EVG-Forderungen bezifferte DB-Personalvorstand Martin Seiler auf 25 Prozent - das entspräche rund 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Ein EVG-Sprecher sagte, für die Gewerkschaft bleibe es dabei, dasss man das Thema Mindestlohn vorrangig behandeln wolle, bevor man in die eigentlichen Verhandlungen eintrete. Man sei gespannt, ob die Bahn ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch lege. Grundsätzlich sei die Gewerkschaft immer gesprächsbereit und gehe unbelastet in die Verhandlungen. Eine reine „Debattierrunde“ werde aber nicht stattfinden, es müsse inhaltlich um Themen gehen. Die Gewerkschaft werde zudem nur am 15. März mit der Bahn verhandeln und zuvor für 14. März zu einer großen Demonstration in Berlin aufrufen.

In dem DB-Brief wiederum hieß es, die Verhandlungen in der kommenden Woche sollten am Dienstag um 16.00 Uhr beginnen. Als Verhandlungsort wurde der Nordbahnhof in Berlin genannt.

EVG hatte mir Warnstreik gedroht

Nach Darstellung der EVG wird derzeit bei einigen tausend Beschäftigten der Mindestlohn nur dank Zulagen eingehalten, die bislang nicht in der Einkommenstabelle enthalten seien. EVG-Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay hatte vor der Tarifrunde erklärt, die Gewerkschaft sehe sich „nicht in der Pflicht“, bei den Verhandlungen den Mindestlohn herausholen zu müssen, „sondern das muss für uns der Startpunkt sein“.

Die EVG hatte schon vor Beginn der Tarifverhandlungen angedroht, dass sie ohne Arbeitgeberangebot in der ersten Verhandlungsrunde einen Warnstreik in Erwägung ziehen würde. Die Gewerkschaft verhandelt parallel mit 50 weiteren Unternehmen der Branche, ihre Forderungen sind dabei stets gleich.

Nach den Verhandlungen mit der DB in der vergangenen Woche hatte die Gewerkschaft angekündigt, nach der ersten Runde mit allen 50 Unternehmen Ende März eine Bilanz zu ziehen und dann über weitere Schritte - etwa Warnstreiks - zu entscheiden. Zugleich hatte sie betont, dass sich Unternehmen, die ein Angebot vorlegen, zunächst keiner Streikandrohung mehr ausgesetzt sehen müssten.