Frank Werneke, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, demonstriert für höhere Löhne im öffentlichen Dienst. Foto: dpa/Carsten Koall

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde im Tarifstreit für die Beschäftigten von Bund und Kommunen kam es zu keiner Einigung. Die Gewerkschaften reagieren verärgert und planen einen erneuten Arbeitskampf.

Nach dem ergebnislosen Ende der zweiten Runde in den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ihren Aufruf zu Warnstreiks ausgeweitet. Ab Montag sollen in Nordrhein-Westfalen die Flughäfen in Köln/Bonn und Düsseldorf in den Streik miteinbezogen werden, wie Verdi in der Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Wegen der Streiks sei mit Verspätungen und Ausfällen zu rechnen. An beiden Flughäfen könne der Luftverkehr teilweise zum Erliegen kommen.

Hintergrund seien die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen sowie die bundesweiten Verhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit. Für beide Beschäftigtengruppen werden zurzeit Tarifverhandlungen geführt.

Streit um Gehalt von etwa 2,5 Millionen Beschäftigten

Die zweite Runde der Tarifverhandlungen für rund 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen war am Donnerstag ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Arbeitgeber hatten zwar ein Angebot vorgelegt, die Gewerkschaften wiesen dies aber umgehend als unzureichend zurück und kündigten eine Ausweitung der Warnstreiks an. Offenbar hätten die zurückliegenden Aktionen und Proteste nicht ausgereicht, um die Arbeitgeber zum Umdenken zu veranlassen, sagte Verdi-Chef Frank Werneke. „Dann werden wir eine Schippe drauflegen.“

Verdi und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Die Arbeitgeberseite hatte die Forderungen als „nicht leistbar“ abgelehnt.

Die Verhandlungen betreffen etwa Erzieherinnen, Krankenschwestern, Busfahrer, Altenpflegerinnen, Feuerwehrleute, Müllwerker und etliche andere Berufe, die beim Bund oder in Kommunen beschäftigt sind. Für die Arbeitnehmer der Länder gilt ein eigenständiger Tarifvertrag.