Auch in Teningen (Baden-Württemberg) beteiligten sich Beschäftigte am Donnerstag an den Protestaktionen. Foto: dpa

Die Metalltarifverhandlungen kommen von der Stelle: Nach wochenlangem Widerstand der Arbeitgeber gegen die Arbeitszeitforderung der IG Metall haben sie in Böblingen einen neuen Kurs eingeschlagen. Am 24. Januar wird ein Einigungsversuch gemacht.

Böblingen - Die große juristische Schlacht um die Tarifforderung der IG Metall wird es wohl nicht geben. Damit bleibt der Metall- und Elektroindustrie auch ein Arbeitskampf erspart. Bei der dritten Verhandlungsrunde am Donnerstagnachmittag in Böblingen lenkten die Arbeitgeber, die bisher nicht konkret über die aus ihrer Sicht rechtswidrigen Arbeitszeitwünsche der Gewerkschaft reden wollten, in konstruktive Gespräche ein. Nun soll eine Expertengruppe „das Verhältnis von Zeitsouveränität der Beschäftigten zu den Flexibilitätsansprüchen der Unternehmen durchdeklinieren“ und konkrete Lösungsvorschläge machen, wie IG-Metall-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger nach dreistündigen Verhandlungen sagte. Dann könne am 24. Januar erneut in Böblingen ein „sehr ernsthafter Versuch“ gemacht werden, die Tarifrunde zu lösen.

Expertengruppe als Hilfskonstruktion

Dies sei „keine Situation, die geeignet ist, auch nur ein Wölkchen von weißem Rauch aufsteigen zu lassen“, dämpfte er Erwartungen, „dass wir in irgendeiner Weise einen Durchbruch haben“. Es gebe nach wie vor große Unterschiede bei der Arbeitszeit und in der Lohnfrage. Zugleich vermittelte der Bezirkschef eine „gewisse Zuversicht“, dass die Differenzen überwindbar seien. Der Kommission sollen neben den Spitzen und Tariffachleuten beider Seiten Vertreter aus den Betrieben angehören. Solche Expertengruppen hatten schon in früheren Tarifrunden dazu beigetragen, die Kuh vom Eis zu holen. Die Warnstreiks sollen aber fortgesetzt werden. „Es gibt keine Veranlassung, den Fuß vom Gas zu nehmen“, betonte Zitzelsberger. Wenn am 24. Januar keine signifikanten Fortschritte erkennbar seien, sei die Wahrscheinlichkeit „sehr, sehr hoch“, dass es dann zu den neuartigen 24-Stunden-Streiks komme.

„Ein kleines bisschen aufeinander zubewegt“

Sein Pendant Stefan Wolf ergänzte: „Heute haben wir uns ein kleines bisschen aufeinander zubewegt.“ Die Verhandlungsatmosphäre sei entspannter. Erstmals habe die Gewerkschaft „beim Thema Arbeitszeit Bereitschaft signalisiert, auch über die Volumenfrage mit uns zu reden“, sagte der Verhandlungsführer von Südwestmetall. Gemeint ist eine punktuelle Ausweitung von Arbeitszeit – zum Beispiel eine Öffnung der Quoten, die bisher die 35-Stunden-Woche beziehungsweise 40-Stunden-Woche für Hochqualifizierte begrenzen. Im Gegenzug, so Wolf, sei er bereit, über Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu reden, die ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren wollen. Man müsse der Kommission die Chance geben, über sinnvolle Lösungen nachzudenken.

Rechtsgutachten ist nicht mehr so wichtig

Konkret geht es um die Forderung nach einer Teilzeitarbeit für zunächst zwei Jahre mit einem Rückkehrrecht in die Vollzeit. Die Arbeitgeber rechnen damit, dass eine große Koalition – so sie denn zustande kommt – ein solches Gesetz ohnehin bald auf den Weg bringen will. Die Metalltarifpartner könnten der Regierung dabei zuvorkommen. Wolf unterstrich, dass man eine „vernünftige inhaltliche Auseinandersetzung“ suchen wolle. „Es macht keinen Sinn, dass wir uns in ellenlange Rechtsdiskussionen und Rechtsstreitigkeiten begeben.“ Dies bringe weder den Beschäftigten noch den Unternehmen etwas. Damit vollzog er eine Wende an einem wichtigen Punkt: Im Vorfeld hatten die Arbeitgeber die Arbeitszeitpläne der IG Metall als nicht rechtmäßig zurückgewiesen und zur Untermauerung ihrer Haltung ein aufwendiges Gutachten in Auftrag gegeben. Wäre diese Rechtssicht korrekt, könnten damit wohl auch Streiks verhindert werden.

Juristische Konfrontationsebene wieder verlassen

Im Fokus der juristischen Betrachtung steht die ungleiche Behandlung der bisherigen Teilzeitkräfte und der Mitarbeiter, die nach dem IG-Metall-Modell in die Teilzeit wechseln würden. Letztere sollen – sofern sie Kinder unter 14 Jahren betreuen oder ältere Angehörige pflegen müssen – als Teilentgeltausgleich einen Zuschuss von 200 Euro pro Monat bekommen. Dies hält Südwestmetall für eine Diskriminierung gerade der weiblichen Beschäftigten. Nach empörten Reaktionen der IG Metall verlassen die Arbeitgeber diese juristische Konfrontationsebene wieder. Man habe mit dem Gutachten klarmachen wollen, dass der Anspruch auf einen Teilentgeltausgleich als „Sozialleistung des Arbeitgebers“ nicht erfüllt werden könne, heißt es nun. Die unterschiedliche Argumentationskette sei „abgearbeitet“, sagte Zitzelsberger dazu und kündigte seinerseits ein Gutachten an – man wolle „gleichziehen“ und auch sichergehen, dass die tariflichen Regelungen am Ende „wasserdicht“ seien.

Nach IG-Metall-Berechnungen machen die Arbeitszeitforderungen „2,x Prozent“ der Lohnkostensumme aus – inklusive der Zuschüsse in Höhe von 750 Euro pro Jahr für die Schichtarbeiter. Allein die Gruppe der Beschäftigten, die Angehörige während der Teilzeit betreuen, würde mit geschätzt 0,5 bis 1,0 Prozent zu Buche schlagen. In der Praxis könne es aber noch weniger werden. Denn die Belegschaften sind stark männerdominiert, viele Mitarbeiter sind demnach weniger an Betreuungsaufgaben in der Familie interessiert. Es sei in jedem Fall „gut investiertes Geld“ und eine „sinnvolle Prestigemaßnahme der Unternehmen“, befand im Vorfeld IG-Metall-Chef Jörg Hofmann.