Die E-Mails von Tanja Gönner sind weiterhin ein Thema. Foto: dpa

Das Hick-Hack um die E-Mails von Tanja Gönner geht weiter. Gönner hat bereits in der vergangenen Woche einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht.

Stuttgart - Der Streit um die E-Mails der ehemaligen Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) geht weiter. Gönner hat bereits in der vergangenen Woche einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht. Mit der Sache vertraute Kreise bestätigten am Mittwoch in Stuttgart einen entsprechenden SWR-Bericht. Damit will sie verhindern, dass das Umweltministerium ihren elektronischen Schriftwechsel mit dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) im Herbst 2010 an den Untersuchungsausschuss Schlossgarten II herausgeben darf.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat zwar die Herausgabe der Daten für rechtmäßig erklärt. Dagegen legte Gönner Berufung ein. Allerdings hat dies keine aufschiebende Wirkung. Jetzt habe das Umweltministerium bis zum 10. Juli Zeit, zu dem Eilantrag Stellung zu nehmen. Danach werde darüber entschieden. Damit verzögert sich die Herausgabe der Daten ein weiteres Mal. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Jürgen Filius, geht laut SWR-Bericht allerdings davon aus, dass dem Eilantrag nicht stattgegeben wird.

Gönner, eine enge Vertraute des ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU), führt seit 2012 die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit. Der Ausschuss soll herausfinden, ob es eine politische Einflussnahme auf den harten Polizeieinsatz am sogenannten Schwarzen Donnerstag mit nach Angaben des Innenministeriums mehr als 160 Verletzten gab.