Eine Tagesmutter darf keine andere Tagesmutter anstellen Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eine Tagesmutter darf allein oder mit anderen zusammen Kinder betreuen, sie darf aber keine andere Tagesmutter anstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Auslöser war die Klage einer Tagesmutter, die eine Großpflegestelle leitet und eine andere Tagesmutter dafür eingestellt hat.

Stuttgart - Eine Tagesmutter darf allein oder mit anderen zusammen Kinder betreuen, sie darf aber keine andere Tagesmutter anstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Auslöser für die Verhandlung vor der siebten Kammer war die Klage einer Tagesmutter, die eine Großpflegestelle leitet und eine andere Tagesmutter dafür eingestellt hat. Das Jugendamt der Stadt Stuttgart hatte ihr untersagt, Betreuungspersonal anzustellen, wogegen sich die Frau juristisch wehrte.

Früher gab es nur Kindergärten. Heute sind die Betreuungsformen vielfältiger und reichen von der Urform über Kindertagesstätten und die Tagespflege bis hin zu sogenannten Großtagespflegestellen. Bei den Letztgenannten mieten Tagesmütter Räume an und betreuen gemeinsam eine größere Kinderschar. Der Gesetzgeber hat mit dieser Entwicklung allerdings nicht Schritt gehalten und im achten Sozialgesetzbuch nur den Rahmen für Kitas und allein arbeitende Tagesmütter umrissen. Das Landesgesetz erlaubt zwar das Anmieten von Räumen für die Tagespflege, es regelt jedoch die Abläufe nicht.

Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen, dass eine Tagespflegeperson selbstständig tätig ist und das zu betreuende Kind ihr persönlich zugeordnet ist. Eine angestellte Tätigkeit in einer Großtagespflegestelle mit den damit verbundenen Weisungsrechten lasse sich damit nicht vereinbaren.

Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat die Klage der Tagesmutter zwar abgewiesen, die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ aber zugelassen. Die Frist dafür liegt bei einem Monat.

In Stuttgart haben im Jahr 2013 insgesamt 255 Tagesmütter 756 Kinder aus der Landeshauptstadt betreut. Der Jugendamtsbericht aus dem betreffenden Jahr weist aus, dass 18 Großtagespflegestellen von der Stadt unterstützt werden. Einige davon sind in der Hand von Sozialträgern, die Arbeitsverträge mit den Tagesmüttern abgeschlossen haben. Das erspart den Frauen den organisatorischen Aufwand für eine selbstständige Tätigkeit.