Staatsgalerie in Stuttgart - beim Tag des offenen Denkmals kommt auch sie zur Geltung Foto: StN

Rund 800 Denkmäler im Land öffnen am 22. Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit am 14. September ihre Türen. Dabei wird die Neue Staatsgalerie in Stuttgart unter Schutz gestellt.

Rund 800 Denkmäler im Land öffnen am 22. Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit am 14. September ihre Türen. Dabei wird die Neue Staatsgalerie in Stuttgart unter Schutz gestellt.

Stuttgart - Die Neue Staatsgalerie, der Erweiterungsbau der 1843 fertiggestellten Alten Staatsgalerie, ist ein Bauwerk der britischen Architekten James Stirling, Michael Wilford and Associates. Sie wurde von 1979 bis 1984 gebaut und gilt als ein Schlüsselbauwerk der Postmoderne. Deshalb bewerten sie die Experten des Landesdenkmalamts als „Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung“.

Staatssekretär Ingo Rust vom Wirtschafts- und Finanzministerium des Landes überreicht die entsprechende Urkunde dafür am 12. September auf seiner Denkmalreise durch vier Regierungsbezirke. Wann aber ist ein Bauwerk ein Denkmal? „Die Epoche, in der es gebaut wurde, sollte abgeschlossen sein und mindestens rund 30 Jahre zurückliegen“, sagt Professor Claus Wolf, Leiter des Landesamts für Denkmalpflege in Esslingen.

Genau dieser Kriterien wegen ist auch das neue Rathaus in Sindelfingen ein schützenswertes Denkmal. Das Bauwerk, an dessen ästhetischem Wert sich gewiss die Geister scheiden, repräsentiert jedoch ein typisches Verwaltungshochhaus der 1960er und 1970er Jahre. Damals zog man unter dem Motto „Grau ist auch eine Farbe“ Betonbauten hoch und erzielte durch die Verschalungen allenfalls Nuancen.

Manche Baudenkmäler können auch an Bedeutung verlieren. Dies geschieht dann, wenn an der Bausubstanz zu viel verändert wird. Derzeit bewerten die Denkmalschützer den Stuttgarter Hauptbahnhof des Architekten Paul Bonatz noch als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. „Wir halten uns hier noch mit einer Bestandsaufnahme zurück und warten den Bau des neuen Tiefbahnhofs ab. Möglicherweise müssen wir das alte Gebäude dann aber auf ein normales Kulturdenkmal zurückstufen, weil es ja seine beiden Flügel verloren hat“, sagt Claus Wolf.

Besonders sensible Themen für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude sind Modernisierung und energetische Sanierung. „Wir sind keine Verhinderungsbehörde und sind offen für Barrierefreiheit und den Einbau von Aufzügen. Es gibt aber Dinge, die nicht genehmigungsfähig sind, darunter Fotovoltaik, Dachgärten oder überdimensionierte Gauben an mittelalterlichen Häusern“, sagt Claus Wolf.

Die Experten des Landesdenkmalamts sind dem Regierungspräsidium Stuttgart angegliedert. Sie kümmern sich um Pflege und Erhalt von Bauwerken, aber auch um archäologische Funde. Für Freunde der Archäologie gibt es derzeit gute Nachrichten. „Die Höhlen der Schwäbischen Alb mit den ältesten bisher gefundenen Kunstwerken der Menschheit, darunter der Löwenmensch, stehen auf Platz eins der Prioritätenliste für die Aufnahme als Unesco-Weltkulturerbe. Der Antrag wird dann 2016 eingereicht, und 2017 fällt die Entscheidung“, sagt Claus Wolfs Dienstherr, Regierungspräsident Johannes Schmalzl. Im Land gehören der Limes, die Pfahlbauten am Bodensee und die Insel Reichenau bereits zum Weltkulturerbe.