Eine junge Familie findet in der Region Stuttgart kein Haus. Sie kauft schließlich eines in Bad Urach. Der vermeintliche Glücksgriff zeigt nach Einzug schwere Mängel. Der Prozess wird für alle Beteiligten zur großen Belastung.
Der enge Immobilienmarkt besonders im Großraum Stuttgart in den vergangenen Jahren hat Folgen. Nach wie vor suchen viele Menschen verzweifelt passenden Wohnraum. Manche verschulden sich bis über beide Ohren. Und einige finden ihr vermeintliches Traumhaus anderswo – und fallen dabei böse auf die Nase.
Mittlerweile ist der Streit um einen Immobilienkauf in Bad Urach bundesweit durch die Medien gegangen. Laura Pippig und Roman Raffler, inzwischen Eltern von drei Kindern, hatten einst in Böblingen gewohnt. Die Suche nach einem passenden Haus dort für die wachsende Familie hatte sie zermürbt. Da erschien es wie eine glückliche Fügung, dass sie schließlich doch auf eine passende Immobilie stießen. Zwar ein ganzes Stück entfernt in einem Teilort von Bad Urach, oben auf der Schwäbischen Alb, aber es schien alles zu passen: 170 Quadratmeter, Wintergarten, Schwimmteich. Auch mit dem privaten Verkäufer verstand man sich gut. Die beiden schlugen zu, bezahlten 550 000 Euro.
Doch schnell nach dem Einzug im September 2021 zeigten sich gravierende Mängel. Offenbar ist das Holzhaus nicht wie angenommen komplett von einer Fertighaus-Firma gebaut worden, sondern in Teilen vom Vorbesitzer selbst. Die Einliegerwohnung im Untergeschoss, die das Paar zur Refinanzierung eigentlich an Touristen vermieten wollte, entpuppte sich als komplett feucht und schimmelig. Auch in anderen Teilen des Hauses lief regelmäßig Wasser durch die Räume. Die Elektrik im Teich bezeichnet ein Sachverständiger als lebensgefährlich. Mehrere teure Gutachten später steht fest: Eine Sanierung würde mindestens 440 000 Euro kosten und ist wirtschaftlich eigentlich nicht darstellbar.
Das Paar klagt auf Rückabwicklung, will den Kaufpreis zurück. Pippig und Raffler sagen, sie seien arglistig getäuscht worden. Der Verkäufer, der jahrelang selbst in dem Haus gewohnt hatte, habe die gravierenden Mängel absichtlich verschwiegen. Der bestreitet die Vorwürfe, will die Klage zurückgewiesen sehen. Es kommt zum Prozess am Tübinger Landgericht. Und der entpuppt sich mittlerweile als nächste Nervenprobe für alle Beteiligten.
Denn nach jahrelangen Verhandlungen, diversen Terminen und Anhörungen von Gutachtern sah es vor einigen Monaten danach aus, als ob ein Urteil fallen könnte. Ein Termin zur Verkündung war bereits angesetzt. Doch dann wurde er verschoben – immer wieder. Anfang Januar, am mittlerweile vierten angepeilten Termin, sollte es jetzt soweit sein. Doch die Verkündung wird 24 Stunden vorher aufgehoben – das Gericht sieht, obwohl es keine Anträge von irgendeiner Seite mehr gibt, plötzlich keine Grundlage mehr für ein Urteil.
„Das Gericht hat ausgeführt, dass der Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif sei und hat Ausführungen zu Mangelpositionen gemacht. Beide Parteien können nun ihren Sachvortrag dazu noch ergänzen“, sagt Gerichtssprecher Sebastian Wiest. In einem Schreiben an die Beteiligten heißt es, es gebe noch einiges zu klären. Die Rede ist dabei vor allem von der Setzung des Wintergartens sowie von Undichtigkeit der Fenster und der Fassade. Andere wesentliche Kritikpunkte scheinen für die Einzelrichterin keine Rolle mehr zu spielen.
Die Käufer zeigen sich nach Aufhebung des Urteilstermins verzweifelt. „Wir sind total geschockt“, sagt Laura Pippig. Die Situation sei emotional sehr belastend. Man habe zu jedem einzelnen Punkt ausführlich vorgetragen, die Gegenseite erwidert. „Wir gehen jetzt ins vierte Jahr in diesem Haus“, sagt sie. Ausziehen könne die Familie auch aus finanziellen Gründen nicht: „Wir wissen nicht mehr, was wir noch tun sollen.“
Auf Anfrage unserer Zeitung haben sich weder der Verkäufer noch seine Anwaltskanzlei bisher zu den Vorwürfen geäußert. Vor Gericht hat sein Rechtsanwalt unter anderem gesagt: „Mein Mandant ist davon überzeugt, dass alles richtig gebaut ist.“ Er habe zu den Zeiten, in denen er und seine Familie im Haus gewohnt haben, zum Beispiel keine Wasserschäden festgestellt. Falls es die gebe, müssten sie erst nach dem Verkauf aufgetreten sein. Wann nun darüber entschieden wird, ist völlig offen.