Vor dem Waiblinger Rathaus gerieten die Streithähne das erste Mal aneinander. Foto: Pascal Thiel

Ein 27-Jähriger, der am 11. Juli in der Altstadt ein Brüderpaar verletzt hat, muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die von ihm erhoffte Bewährungsstrafe blieb aus.

Waiblingen - Zwar ist die 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts unter dem beantragten Strafmaß der Staatsanwaltschaft geblieben – jedoch lange nicht so, wie es die Verteidigung für ihren 27-jährigen Mandanten gehofft hatte. Sie hatte auf eine Strafe plädiert, die zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, also maximal zwei Jahre. Statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags verurteilte das Gericht den 27-jährigen Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

„Einvernehmlicheer Faustkampf“ statt Notwehr

Das Verhalten des Waiblingers am 11. Juli musste nach Ansicht des Gerichts eine Haftstrafe nach sich ziehen. Er habe nicht in Notwehr gehandelt, als er sich mit zwei Brüdern auf einen „einvernehmlichen Faustkampf“ in der Altstadt eingelassen habe. „Sie hätten auch wegfahren können, als diese in den Hinterhof vorausgingen“, sagte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten. Das Gericht ging davon aus, dass der 27-Jährige in Vorbereitung auf die Auseinandersetzung ein Messer zog, weil er davon ausging, sonst den Kürzeren zu ziehen. Der Auseinandersetzung in einer Altstadtgasse war eine weitere auf dem Rathausvorplatz vorangegangen (wir berichteten).

Dieser Teil des Verfahrens war eingestellt worden. Dort hatten sich der 27-Jährige und der ältere der Brüder aus nichtigem Anlass geschlagen. Der Auslöser dafür war ein Blick des 27-Jährigen im Bürgerbüro der Stadt. Dieser hatte seinem Gegner das berühmt-berüchtigte „Was-guckst-du?“ entlockt. Ein Wort gab das andere, dann gingen die jungen Männer, die sich zuvor nie gesehen hatten, vor die Tür um sich zu schlagen. Von Macho-Gehabe hatte der psychiatrische Gutachter gesprochen.

Der Angeklagte hatte allerdings keine Chance gegen den Sportler, der unter anderem aktiver Ringer ist und allem Anschein nach auch Mixed Martial Arts trainiert, eine Kombination mehrerer Kampfsportarten. Er bezog heftige Prügel und wurde gleichzeitig von den Brüdern provoziert und beleidigt, bis die Polizei sie trennte. Doch nur wenig später passten die beiden Brüder den Angeklagten ab, als dieser zu seinem Auto ging. Wieder hagelte es Beschimpfungen und Drohungen. „Ich schlage dich, ich hau dir aufs Maul“ hörten Zeugen den älteren Bruder rufen. Er und sein Bruder forderten den 27-Jährigen auf, sich ihnen in der Mittleren Sackgasse zu stellen. „Der ganze Prozess drehte sich darum, was dann dort passiert ist“, sagte der Richter.

Messer bereits vor der Konfrontation gezückt

Obwohl die Brüder als Zeugen zum Teil die Unwahrheit gesagt hatten, glaubte ihnen das Gericht die Schilderung über den Ablauf der Dinge in der Gasse. „Mafiamäßig“ habe der Angeklagte mit den Schultern gerollt und sich sein Hemd zurechtgezupft, bevor er sich dorthin begeben habe. So hatte es ein Zeuge beschrieben. Das sei nicht das Verhalten eines Mannes, der davon ausgehen musste, gleich Prügel zu kassieren.

„Er brauchte keine Waffen, um Sie zu besiegen“, sagte der Richter über den älteren Bruder. Der 27-Jährige hingegen habe die Gasse mit gezücktem Messer betreten und sofort nach dem Mann gestochen. Nur weil dieser die Arme zur Abwehr gehoben habe sei er nicht am Hals, sondern am Arm getroffen worden.