Die Bundesregierung wird in Kürze ein Tabakgesetz vorlegen. In Berlin Foto: dpa

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte sich Rückendeckung im Kanzleramt erhofft, weil er im Tabakgesetz ein umfassendes Werbeverbot verhängen wollte.

Berlin - Auch in Zukunft wird wohl die Plakat- und Kinowerbung für Tabakprodukte in Deutschland erlaubt sein. Nach Informationen unserer Zeitung soll das neue Tabakgesetz, das gerade in Arbeit ist, kein weiteres Werbeverbot enthalten. Schon heute ist Tabakwerbung nur eingeschränkt möglich. Werbung gibt es nicht mehr in Zeitungen, Zeitschriften, auch Plakatwerbung im Umfeld von Schulen und Kindergärten ist verboten.

Wie in Berlin zu hören ist, hatte Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) im Kanzleramt ausloten lassen, ob es ein Werbeverbot mittragen würde. Doch von dort bekam er offensichtlich keine Unterstützung. Auch das Wirtschaftsministerium lehnt traditionell das umfassende Werbeverbot strikt ab. Schmidt hatte dem Vernehmen nach auch ein Werbeverbot in den Tabak-Fachgeschäften erwogen (im Fachjargon „display ban“). Auch davor soll das Kanzleramt eher gewarnt haben.

In diesen Tagen soll der Referentenentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium zur Abstimmung vor der Kabinettsbefassung an die anderen Ressorts verschickt werden. Das Tabakgesetz dürfte also lediglich die jüngst durch das EU-Parlament beschlossene Regulierung in nationales Recht umsetzen. Die EU-Tabakproduktrichtlinie sieht hier Schockerbilder zum Abschrecken vor den Gefahren des Rauchens sowie größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln vor. Abgesehen von der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie sind sich Landwirtschaftsminister Schmidt und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) einig, die Abgabe von E-Zigarfetten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche zu verbieten. Auch E-Shishas, die kein Nikotin enthalten, sollen unter dieses Verbot fallen.