In Stammheim stehen vier mutmaßliche Terrorhelfer vor Gericht. Foto: dpa

Im Prozess um vier mutmaßliche Terrorhelfer vor dem OLG Stuttgart versucht das Gericht einzuschätzen, ob die mit Militärkleidung belieferte Miliz Ahrar al-Sham überhaupt eine Terrororganisation ist.

Stuttgart - Der 3. Strafsenat des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart betritt Neuland. Im Prozess gegen vier mutmaßliche Terrorhelfer im Alter von 29 bis 49 Jahren müssen die Richter festlegen, ob ein bestimmter Kampfverband im syrischen Bürgerkrieg eine terroristische Vereinigung ist – und das von Stuttgart-Stammheim aus, wo der Prozess im OLG-Gebäude neben dem Gefängnis stattfindet. Bundesweit wären die Stuttgarter Richter die ersten, die den Status der Ahrar al-Sham (Islamische Bewegung der freien Männer der Levante) juristisch festlegen. Von dieser Entscheidung hängt ab, ob die vier Angeklagten überhaupt verurteilt werden können.

Auf der Anklagebank sitzen ein Textilgroßhändler von der Schwäbischen Alb, ein Deutsch-Libanese und drei Libanesen. Der 32-jährige Hauptangeklagte soll bei dem Textilhändler 7500 Paar Militärstiefel, 6000 Jacken und 100 Hemden im Wert von 133 000 Euro bestellt haben. Ende 2013 hatte der Unternehmer die Ware geliefert. Sie soll an die Al-Sham-Miliz gegangen sein. Die anderen Angeklagten sollen zudem zwei Funkscanner zur Überwachung von Funkverkehr und fünf gebrauchte Krankenwagen nach Syrien geschmuggelt haben. Dadurch habe sich das Quartett als Terrorhelfer strafbar gemacht, so die Bundesanwaltschaft.

Der 49-jährige Textilhändler bestreitet dies. Man habe ihm gesagt, die Ware sei für die Freie Syrische Armee (FSA) bestimmt. „Es gibt keinen Beleg dafür, dass er vorsätzlich einer Terrormiliz geholfen hat“, so Verteidiger Stefan Holoch.

Ist die Al-Sham-Miliz eine terroristische Gruppe? Eine Terrorismusforscherin bleibt vage. Die Al-Sham-Miliz lehne Selbstmordattentate und Entführungen ab und trete gemäßigter auf. Die Gruppe habe teils an der Seite des IS gekämpft, aber auch mit der FSA, und immer gegen Diktator Assad. Eine schwierige Aufgabe für den 3. Strafsenat.