Philip Nitschke, Erfinder des Geräts, legt sich in die Suzidbox namens „Sarco. Foto: dpa/Ahmad Seir

Bei den Eidgenossen nehmen sich immer mehr Menschen mit Suizid-Hilfeorganisationen das Leben. Nach dem Freitod einer Amerikanerin in einer futuristischen Kapsel rufen Politiker nach strengeren Regeln.

An ihrem 60. Geburtstag erhielt Elisabeth Berger (Name geändert) eine lähmende Nachricht. Ärzte diagnostizierten einen Tumor in ihrer Gebärmutter, viele Jahre nachdem der Krebs erstmals ausgebrochen war. Die Patientin aus dem Schwarzwald war „austherapiert“, eine Operation sinnlos. „Die Ärzte rieten ihr, sich nur noch Gedanken um die besten Schmerzmittel zu machen“, erzählte ihre Tochter.

 

Als Elisabeth von der legalen Freitodbegleitung in der Schweiz erfuhr, war für sie der Suizid beschlossene Sache. „Plötzlich hatte meine Mutter wieder das Gefühl, selbst über ihr Leben bestimmen zu können, die Ohnmacht gegenüber dem Krebs wich von ihr“, erinnerte sich die Tochter.

Die Tochter und der Sohn nahmen Kontakt mit Dignitas auf, einer Schweizer Organisation zur Freitodbegleitung in Zürich, die auch Menschen aus dem Ausland hilft. Sie brachten ihre Mutter schließlich in die Schweizer Metropole. Dort, in einer kahlen Wohnung, wartete eine Freitodbegleiterin. Ein Arzt hatte das Rezept für das todbringende Medikament Natrium-Pentobarbital ausgestellt. Elisabeth nahm das Medikament im Stehen ein. Ihren Tod bestätigten Beamte der Zürcher Kantonspolizei.

Liberale Schweizer Regelung

Wie Elisabeth, deren Fall lange zurückliegt, scheiden in der Schweiz jedes Jahr etliche todkranke oder gebrechliche Menschen mit Hilfe von ausgebildetem Personal freiwillig aus dem Leben. Die liberale Regelung der Eidgenossen zum begleiteten Suizid macht das möglich. In kaum einem anderen Land Europas genießen die Suizidbegleiter so viel Handlungsfreiheit wie in der Alpenrepublik.

Die Zahl der Freidtodbegleitungen steigt massiv an

Allein die Zahl der Freitodbegleitungen der größten Sterbehilfeorganisation, Exit, stieg von unter 400 im Jahr 2012 auf 1252 im Jahr 2023. „Heute machen assistierte Suizide rund zwei Prozent aller Todesfälle in der Schweiz aus“, sagt die Exit-Chefin und Ärztin Marion Schafroth dieser Zeitung. „Wir erwarten auch in den kommenden Jahren steigende Zahlen und gehen von einer weiteren Zunahme bis gegen fünf Prozent aller Todesfälle aus.“ Exit zählt nach eigenen Angaben 180 000 Mitglieder und hat in der Schweiz den Freitod enttabuisiert.

Doch dieses Jahr drängte sich eine neue Organisation in den Vordergrund: The Last Resort. Sie offerierte eine gänzlich neue Form des Suizids. Den Tod in einer futuristisch anmutenden Kapsel mit dem Namen „Sarco“, eine Abkürzung für Sarkophag. Der Erfinder des Apparates, der Australier Philip Nitschke, soll sein Konstrukt sogar als den „Tesla der Sterbehilfe“ angepriesen haben. Jetzt könnte die Kapsel das seit Jahrzehnten bestehende System des assistierten Suizids der Schweiz ins Wanken bringen.

Ende September erfolgte in der Schweiz die tödliche Weltpremiere von Sarco. Es geschah bei einer Waldhütte in dem Örtchen Merishausen, Kanton Schaffhausen. Die US-Amerikanerin Ann, 64 Jahre alt und an Immunschwäche leidend, nahm in der Kapsel Platz. Ann löste durch Knopfdruck ihr eigenes Ableben aus. Der Sarco ersetzte die normale Raumluft, die sich aus Sauerstoff und Stickstoff zusammensetzt, durch hundert Prozent Stickstoff. „Ohne Sauerstoff verliert eine Person schnell das Bewusstsein und stirbt kurz darauf“, heißt es auf der Webseite von The Last Resort. Der Tod sei „friedlich und zuverlässig“ – so behauptet es The Last Resort.

Die Beamten beschlagnahmten die Suizidkapsel

Kurz nach dem Tod erschien die Schaffhauser Polizei, der Kriminaltechnische Einsatzdienst und die Staatsanwaltschaft am Tatort. Die Beamten beschlagnahmten die Suizidkapsel und ordneten eine Obduktion der Leiche an. Später eröffnete die Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen mehrere Personen wegen „Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord“. Verdächtige kamen in Untersuchungshaft. „Die Strafverfahren gegen mehrere Personen dauern an und sind nicht abgeschlossen“, bestätigte die Behörde dieser Zeitung. „Eine Person befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft“, hieß es.

Während Polizei und Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über das makaber anmutende Ereignis schnell informierten, hüllen sich die Chefs von The Last Resort weitgehend in Schweigen. Eine Anfrage zu den Verdächtigen und Inhaftierten wurde tagelang nicht beantwortet, später gab es nur den Verweis auf ein Statement.

Fest steht: Die wohl inszenierte Aktion bescherte den Betreibern von Sarco weltweite Schlagzeilen. In Schaffhausen kam das Ganze hingegen weniger gut an. Die „Schaffhauser Nachrichten“ urteilten: „Den Sarco-Machern gelingt ein perverser PR-Coup.“

Den Coup beobachten auch die etablierten Schweizer Freitodbegleiter mit Argwohn. „Sarco könnte dazu führen, dass die Schweizer Politik detaillierte gesetzliche Regeln für den assistierten Suizid erlassen will“, warnt die Exit-Chefin Schafroth. Sie und die Leiter der anderen Freitodbegleiter stimmen überein: Die bisherigen Bestimmungen genügen völlig. Wie sieht die Rechtslage aus? Helfer oder jeder andere dürfen laut Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuch nicht aus „selbstsüchtigen Beweggründen“ bei einem Suizid helfen oder dazu verleiten. Falls jemand doch aus dem Freitod Kapital schlägt, droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Der Sarco-Suizid ruft die Politiker auf den Plan.

Bei den Sterbewilligen müssen Urteilsfähigkeit sowie weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Ist der Suizidwunsch stabil, hat der Patient bei Exit ein halbes Jahr Zeit seinen Todestag zu bestimmen. Der Sterbewillige muss schließlich selbst das Mittel Natrium-Pentobarbital, in Wasser aufgelöst, schlucken oder sich selbst per Spritze verabreichen. „Dieses Medikament ist vielfach erprobt und bewährt“, erklärt die Exit-Chefin Schafroth.

Ganz so, wie Schafroth es befürchtet, ruft der Sarco-Suizid tatsächlich die Politiker auf den Plan. Als einer der wichtigsten Kritiker der liberalen Schweizer Freitod-Regelung gilt der frühere Justizdirektor des Kantons Zürich, Markus Notter. In einem Interview mit dem „Tages-Anzeige“ fordert der Sozialdemokrat: „Es darf sich keine Suizidkultur breitmachen.“ Notter pocht auf der Verabschiedung eines Suizidhilfegesetzes mit klaren Grenzen. Damit solle der Gesetzgeber die Qualität der Sterbehilfeorganisationen sicherstellen und auch müsse die Urteilsfähigkeit und Ernsthaftigkeit der Sterbewilligen geprüft werden. „Es darf sich kein Zwang für ältere Menschen entwickeln, Suizidhilfe zu beanspruchen“, betont der frühere Zürcher Justizchef.

Auch auf der rechten Seite des politischen Spektrums verursacht die Suizidbox Sarco reichlich Unbehagen. Die Schweiz dürfe nicht „zum Sterbeland“ werden, sagte die Nationalrätin der Schweizerischen Volkspartei, Nina Fehr Düsel, noch bevor der erste Sarco-Tod die Schweiz aufwühlte. Die Juristin führte rechtliche sowie ethische Bedenken gegen die Verwendung des Freitod-Apparates ins Feld. Ein Verbot wäre vermutlich angebracht.

Nicht konform mit Chemikaliengesetz

Kopfschütteln lösen zumal einige verführerische Slogans der Sarco-Betreiber aus. Das Gerät wird auf der Webseite als „ein tragbares Objekt von ästhetischer Schönheit“ vorgestellt. Der Sarco könne in den Wald, an den Strand oder in die Berge geschafft werden, damit Menschen dort aus dem Leben scheiden. „Das Sterben unter einem klaren Nachthimmel oder in einem Regenschauer ist besser als ein fensterloser Raum in einem Industriegebiet“, schreiben die Autoren von The Last Resort. „Ein friedlicher Tod, umgeben von der Schönheit der Natur – was kann man daran nicht mögen.“

Kopfschütteln lösen einige verführerische Slogans der Sarco-Betreiber aus

Tatsächlich aber sind laut Expertin Schafroth die meisten Sterbewilligen schwer krank und geschwächt. Sie wollten daheim oder in einem gewohnten Umfeld aus dem Leben scheiden. „Die Vorstellung, stattdessen an einen schönen See oder in einen rauschenden Wald zu fahren, um dort in eine Kapsel zu steigen, mag PR-mäßig gut klingen, ist jedoch schlecht praktikabel und entspricht keinem wahren Bedürfnis“, sagt Schafroth.

Vorläufig wird sich aber kein Sarco-Freitod mehr in der Schweiz ereignen. Am Tag des Suizids von Schaffhausen erklärte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider, dass die Kapsel nicht mehr eingesetzt werden darf. Sie sei „in zweierlei Hinsicht nicht rechtskonform“. Sie sei „in zweierlei Hinsicht nicht rechtskonform“. Sarco entspreche nicht den Anforderungen des Rechts über Produktesicherheit. Und: Der Gebrauch von Stickstoff in der Suizidbox verstoße gegen die Vorgaben des Chemikaliengesetzes. Die Organisation The Last Resort selbst teilt mit: „Derzeit ist der Sarco nicht zum Verkauf oder zur Ausleihe verfügbar.“

Sie haben suizidale Gedanken? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 und unter https://ts-im-internet.de/ erreichbar. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: https:// www.suizidprophylaxe.de/