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Vor gut einem Jahr sorgte der Hungertod eines Bruchsaler Häftlings für Schlagzeilen. Jetzt legen Experten ihre Vorschläge vor, um Suizide in der Haft zu verhindern.

Stuttgart - Gut ein Jahr nach dem Hungertod eines Bruchsaler Gefangenen empfehlen Vollzugsexperten die Berufung eines Beauftragten zur Verhinderung von Suiziden in Haft. In den Anstalten des Landes komme es jedes Jahr zu fünf bis 15 Selbsttötungen, deren Folgen für Bedienstete und Mithäftlinge oft sehr belastend seien, heißt es in dem Abschlussbericht einer von Justizminister Rainer Stickelberger eingesetzten Kommission, die nach dem Todesfall in Bruchsal eingesetzt worden war. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“.

Bei einem Hungerstreik sind dem Staat den Fachleuten zufolge aber enge rechtliche und praktische Grenzen gesteckt.